- I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- II. ELEKTRONISCHER AUFTRAG
- III. RECHTE UND PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
- IV. RECHTE UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
- V. REGISTRIERUNG
- VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- VII. BESORGUNGSBEDINGUNGEN
- VIII. STORNIERUNG DES AUFTRAGS
- IX. HAFTUNG
- X. REKLAMATIONEN
- XI. DATENSCHUTZ
- XII. BENACHRICHTIGUNG UND NEWSLETTER
- XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden herausgegeben von: EUROCOC s.r.o., mit eingetragenem Firmensitz im Žižkova 7803/22B, 811 02 Bratislava- Nové Mesto, Slowakische Republik, eingetragen im Unternehmensregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abschnitt: Sro, Einlage Nr.: 46925/B, Id.-Nr.: 36 804 339, UID-Nr.: SK2022416968, E-Mail: info@eurococ.eu, Tel.: +49 6 958 997 8607
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) beziehen sich auf die Beziehung zwischen EUROCOC s.r.o., und einem Kunden, die sich aus dem Vertrag über die Vermittlung eines Zertifikats ergibt und aufgrund dessen sich EUROCOC s.r.o., als Auftragnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“) verpflichtet, das Zertifikat an seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) zu liefern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt zu bezahlen (im Folgenden „Vertrag über die Vermittlung eines Zertifikats“ oder „Vertrag“). Um Zweifel auszuschließen, tritt EUROCOC als Vermittler auf, d. h. es wird ein Zertifikat eines autorisierten Herstellers oder Händlers zur Verfügung gestellt.
1.3 Der Gegenstand des Vertrags über die Bereitstellung eines Zertifikats betrifft die Lieferung einer der folgenden Leistungen:
1.3.1 Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity; COC) für ein importiertes Fahrzeug gemäß § 5 des Gesetzes Nr. 725/2004 GBl. bzgl. der Bedingungen für betriebsbereite Fahrzeuge im Straßenverkehr, in der aktuellen Fassung oder ein Zertifikat für ein unvollständiges Fahrzeug. Die COC ist ein Dokument, das vom Hersteller herausgegeben und mit dem bestätigt wird, dass der hergestellte Fahrzeugtyp alle technischen Voraussetzungen erfüllt, die für die Typenzulassung in der Europäischen Gemeinschaft vorgeschrieben sind oder
1.3.2 Bescheinigung als ein Dokument, das vom Vertreter des Herstellers ausgestellt wurde und vollständige Angaben über die Registrierung des Fahrzeugs liefert oder
1.3.3 Bericht über die Fahrzeughistorie, der zusammen mit der COC bestellt werden kann (im Folgenden alle „Zertifikat“).
1.4 Schließen der Auftraggeber und der Auftragnehmer keinen besonderen schriftlichen Vertrag über die Vermittlung eines Zertifikats, wird der Vertrag über die Vermittlung eines Zertifikats als Fernabsatzvertrag mittels des elektronischen Übermittlungssystems, das vom Auftragnehmer über die Website www.eurococ.eu (im Folgenden „Website“) unterhalten wird, abgeschlossen. Dieses Übermittlungssystem wird ausführlicher in Artikel II dieser Geschäftsbedingungen beschrieben.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen präzisieren die sich aus dem Vertrag über die Vermittlung eines Zertifikats ergebenden Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers und bilden in ihrer aktuellen Fassung einen untrennbaren Bestandteil des Vertrags über die Vermittlung eines Zertifikats. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsparteien verbindlich.
1.6 Als Auftraggeber gilt eine natürliche, voll geschäftsfähige Person oder eine juristische Person, die nach eigener Autorisierung einen elektronischen Auftrag – der durch das System der Website bearbeitet wird – für die Lieferung eines Zertifikats abgesendet hat.
II. ELEKTRONISCHER AUFTRAG
2.1 Bei einem „elektronischen Auftrag“ handelt es sich um ein elektronisch gesendetes Formular mit Daten zur Identifizierung des Auftraggebers und mit der Beschreibung des Fahrzeugs, für das ein Zertifikat besorgt werden soll. Ein solcher Auftrag wird über das webbasierte System des Auftragnehmers (im Folgenden „elektronischer Auftrag“) bearbeitet. Wird im letzten Schritt der elektronische Auftrag durch den Auftraggeber anerkannt, gilt dies als verbindliches Angebot des Auftraggebers an den Auftragnehmer, einen Vertrag zur Vermittlung eines Zertifikats abzuschließen.
2.2 Der Auftraggeber bestätigt mit dem Absenden des elektronischen Auftrags, dass er mit der elektronischen Form der Kommunikation einverstanden ist; der Auftraggeber bestätigt mit dem Absenden vor allem, dass die Kommunikation mittels elektronischer Post und Internet für beide Parteien gültig und verbindlich ist.
2.3 Jeder elektronische Auftrag muss beinhalten:
a) den Vor- und Nachnamen oder den Geschäftsnamen des Auftraggebers, seine E-Mail-Adresse, die Adresse des Dauerwohnsitzes, des registrierten Firmensitzes oder eventuell die Zustelladresse, falls diese mit der Adresse des Dauerwohnsitzes oder des registrierten Firmensitzes nicht identisch ist, die Telefonnummer, die Angaben zur Rechnung sowie bei einer juristischen Person – USt.-Zahler – die UID-Nummer
b) Fahrzeugtyp, Fahrzeugmarke, die Id.-Nummer des Fahrzeugs (Vehicle Identification Number; im Folgenden „VIN-Nummer des Fahrzeugs“)
c) Bedingungen für die Vermittlung und den Preis für die Vermittlung des Zertifikats, einschl. der Kosten für die Lieferung
d) Falls dies bzgl. einer konkreten Marke angeführt ist, muss der elektronische Auftrag auch andere Angaben beinhalten (Nummer der Typengenehmigung, Farbe des Fahrzeugs) bzw. Dokumente betreffend den Auftragsgegenstand, falls Sie von dem Aussteller des Zertifikates verlangt ist (Kopie des Typenscheins, Kopie des Kaufvertrags, Kopie des Personalausweises des Auftraggebers, Foto des Genehmigungsschildes)
e) die Art der Lieferung des Zertifikats
2.4 Ein elektronischer Auftrag, der nicht alle die in Punkt 2.3 dieses Artikels angeführten Angaben beinhaltet, wird nicht als verbindlicher Antrag auf einen Vertragsabschluss berücksichtigt. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Gründe mitteilen, warum dessen elektronischer Auftrag nicht akzeptiert wurde.
2.5 Der Vertrag über die Bereitstellung eines Zertifikats zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt mit der Genehmigung der elektronischen Bestellung seitens des Auftragnehmers durch eine an den Kunden gerichtete E-Mail des Auftragnehmers (diese E-Mail wird dem Kunden spätestens am nächsten Werktag nach der elektronischen Bestellung zugestellt) und mit der Zahlung des Preises zustande. Die Verpflichtung des Auftragnehmers, das Zertifikat zu erhalten, entsteht nur unter der Bedingung der vollständigen Überweisung der Zahlung an den Auftragnehmer. Die Frist für die Lieferung des Zertifikats beginnt mit dem Tag des Zahlungseingangs.2.6 Durch das Senden des elektronischen Auftrags entsprechend Punkt 2.1
a) bestätigt der Auftraggeber darüber hinaus, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diese ohne Vorbehalte akzeptiert und
b) bestätigt er, dass er zum Zweck des Vertragsabschlusses die Bereitstellung eines Zertifikats der elektronischen Kommunikationsform, insbesondere durch elektronische Post (E-Mail) und Internet, wie jeweils für beide Parteien geltend und verbindlich, akzeptiert und diesen zustimmt;
c) dass er des Weiteren seine Zustimmung dazu erteilt, dass die Rechnungen in elektronischer Form, d. h. als elektronische Rechnung, ausgestellt werden und er eine solche elektronische Rechnung erhält;
d) bestätigt der Kunde (natürliche Person/Verbraucher), dass er über die Verbraucherrechte gemäß Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und gemäß der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher ordnungsgemäß informiert wurde, insbesondere dazu, dass der Kunde kein Widerrufsrecht für den Vertrag über die Bereitstellung eines Zertifikats hat, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, der die Lieferung von Waren nach den Spezifikationen des Verbrauchers zum Gegenstand hat;
e) dass er dem Auftragnehmer seine uneingeschränkte Zustimmung erteilt, dass der Auftragnehmer seine persönlichen Daten entsprechend Gesetz 18/2018 GBl. verarbeitet und nutzt. Diese Daten werden vom Auftragnehmer nur insoweit verwendet, als der Auftragnehmer sie im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Auftrags des Auftragnehmers und der Vermittlung des Zertifikats benötigt.
III. RECHTE UND PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
a) dem Auftraggeber das Zertifikat nach den im elektronischen Auftrag eingegebenen Angaben zu liefern,
b) für den Auftraggeber das Zertifikat zu besorgen, das nach besten Wissen und Gewissen des Auftragnehmers den Vorschriften und Verordnungen entspricht, die auf dem Gebiet der Staaten der Europäischen Union für die Zulassung der Fahrzeuge für den Verkehr gültig sind,
c) dem Auftraggeber einen Steuerbeleg in elektronischer Form zu übermitteln,
d) elektronische Aufträge in der Reihenfolge, in der sie ankommen, ins System einzupflegen und zu bearbeiten und
e) dem Auftraggeber das Zertifikat so schnell wie möglich entsprechend den in Punkt
3.2 Der Auftragnehmer behält sich folgende Rechte vor:
a) vom Auftragnehmer vor der Vermittlung des Zertifikats die vollständige Zahlung fristgerecht zu erhalten,
b) das System abzuschalten und das System zu warten, was zur vorübergehenden Unerreichbarkeit der Website eurococ.euführen kann,
c) vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber innerhalb des vorab festgelegten Zeitraums die Zahlung nicht leistet,
d) den Auftrag abzulehnen, wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Eingabe des elektronischen Auftrags ausstehende Verbindlichkeiten aus vorausgehenden Zeiträumen hat,
e) vom Vertrag zur Bereitstellung eines Zertifikats zurückzutreten, wenn das Zertifikat nicht verfügbar ist oder nicht existiert oder wenn es unmöglich ist, den Auftrag auszuführen, wobei der Auftragnehmer nicht für Schäden haftet, die dem Kunden durch die Unmöglichkeit, das Zertifikat zu erhalten, entstanden sind.
IV. RECHTE UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet,
a) im Auftrag wahre Angaben zu machen,
b) dem Auftrag Dokumente beizulegen, die für dessen Bearbeitung erforderlich sind,
c) das Entgelt für die Vermittlung eines Zertifikats ordnungsgemäß, rechtzeitig und auf die vereinbarte Art und Weise zu bezahlen,
d) das Entgelt für die Vermittlung eines Zertifikats bis zum Fälligkeitstermin, der auf der ausgestellten Rechnung festgelegt ist, zu bezahlen, falls der Auftraggeber und der Auftragnehmer diese Zahlungsart vereinbart haben,
e) seine Personen- und Rechnungsangaben zu aktualisieren, wenn sich diese Angaben ändern. Die Änderung kann durch Senden einer E-Mail an info@eurococ.euerfolgen oder indem die Änderungen direkt in das persönliche virtuelle Konto auf eurococ.eueingegeben werden.
f) Außerdem hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass die Lieferung des Zertifikats problemlos entsprechend den in Punkt 7.8 festgelegten Bedingungen erfolgt.
4.2 Der Auftraggeber hat das Recht auf Rückerstattung des bezahlten Entgelts, wenn das Zertifikat zum angeführten Fahrzeug nicht verfügbar ist oder nicht existiert bzw. wenn es unmöglich ist, den Auftrag auszuführen. In einem solchen Fall erstattet der Auftragnehmer dem Kunden das Entgelt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, auf dieselbe Art, wie die Zahlung durch den Auftraggeber erfolgte.
4.3 Der Kunde (natürliche Person – Verbraucher) hat kein Rücktrittsrecht vom Vertrag über die Bereitstellung eines Zertifikats, bei dem es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer Dienstleistung handelt, der gemäß dem Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher abgeschlossen wurde und dessen Gegenstand die Lieferung von Waren nach den Spezifikationen des Verbrauchers ist.
V. REGISTRIERUNG
5.1 Die Registrierung des Auftraggebers auf der Website des Auftragnehmers ist freiwillig. Die Registrierung erfolgt, indem der Auftragnehmer ein persönliches Konto erstellt.
5.2 Bei der Registrierung muss der Auftraggeber mindestens seinen Vor- und Nachnamen bzw. den Geschäftsnamen sowie seine E-Mail-Adresse und ein Passwort angeben; ändern sich diese Angaben, muss der Auftraggeber diese Identifikationsangaben aktualisieren.
5.3 Hat der Auftraggeber die Registrierungsdaten komplett angegeben, kann der Auftragnehmer diese Angaben als Basis nutzen und mit diesen Daten Aufträge und Steuerbelege bearbeiten; dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer darüber informiert, dass für einen besonderen Auftrag andere Daten genutzt werden sollen.
5.4 Nach der erfolgreichen Registrierung wird für den Auftraggeber ein virtuelles persönliches Konto eingerichtet. Der Auftraggeber muss die Zugangsdaten bestätigen, indem er auf den Link in der E-Mail klickt, mit der dem Auftraggeber die Registrierung bestätigt wird.
5.5 Die Einrichtung eines Kontos ermöglicht es dem Kunden, zu bestellen, ohne jedes Mal seine Daten eingeben zu müssen, wenn er eine erneute Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) beantragen möchte. Persönliche Daten und andere Einstellungen können jederzeit per E-Mail oder im Bereich „Angaben ändern“ geändert werden, nachdem sich der Kunde in sein Konto eingeloggt hat. Wenn der Kunde die Registrierung rückgängig machen möchte, muss er uns eine E-Mail an info@eurococ.eu senden.
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Das Entgelt für die Vermittlung des Zertifikats kann folgendermaßen bezahlt werden:
a) per Zahlung mit einer Kreditkarte (VISA, MasterCard, Diners Club)
b) über PayPal – elektronische Zahlung (www.paypal.com)
c) mittels Banküberweisung auf das auf der Website veröffentlichte Konto von EUROCOC s. r. o.
6.2 Es wird davon ausgegangen, dass das Entgelt für die Vermittlung und Lieferung des Zertifikats zu dem Zeitpunkt bezahlt wurde, an dem der gesamte Betrag dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben wurde.
6.3 Der Auftragnehmer fordert die Bezahlung des Entgelts für die Vermittlung des Zertifikats im Voraus sofort nach der Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber, außer wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben.
6.4 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, mit dem Auftraggeber andere als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführte Zahlungsbedingungen zu vereinbaren.
6.5 Der Auftragnehmer muss Umsatzsteuer zahlen. Die Inrechnungstellung des Entgelts ohne Umsatzsteuer an den Auftraggeber ist nur nach Überprüfung der Registrierung des Auftraggebers als USt.-Zahler möglich. Für die Ausstellung der Rechnung für die Vermittlung eines Zertifikats ohne Umsatzsteuer muss der Auftraggeber im elektronischen Auftrag eine gültige Umsatzsteuer-ID angeben. Führt der Auftraggeber spätestens bei der verbindlichen Bestätigung des elektronischen Auftrags keine gültige Umsatzsteuer-ID an, muss der Auftragnehmer eine spätere Mitteilung dieser Information nicht akzeptieren.
6.6 Der Auftragnehmer akzeptiert keine Bezahlung des Entgelts per Scheck.
6.7 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Rabattgutscheine unter den folgenden Bedingungen herauszugeben:
a) Der Auftragnehmer kann folgende Arten von Gutscheinen herausgeben:
– einen individuellen Rabattgutschein für einen speziellen Empfänger (Kunden), der von dem Kunden – abhängig von der Art des Gutscheins – nur einmal genutzt werden kann, also für einen Auftrag oder wiederholt für verschiedene Aufträge oder
– einen allgemeinen Rabattgutschein, auf dem der Empfänger nicht angegeben ist (z.B. bei einer Rabattaktion, veröffentlicht als Anzeige in einer Zeitung.); einen solchen Gutschein kann der Kunde wiederholt benutzen
b) Rabattgutscheine sind ein Marketinginstrument und werden vom Auftragnehmer unregelmäßig, nach eigenem Ermessen herausgegeben. Der Kunde hat keinerlei Rechte auf einen Gutschein
c) Jeder Rabattgutschein hat einen Identifizierungscode und ein Datum, bis wann der Rabattgutschein gültig ist. Angegeben ist ebenfalls der Betrag (in EUR) des Werts des Rabattgutscheins.
d) Rabattgutscheine können nicht rückwirkend verwendet werden, sondern nur mit einem neuen Auftrag. Rabattgutscheine gelten nur für den Zeitpunkt, zu dem der elektronische Auftrag ausgefüllt wird und wenn dabei der reduzierte Betrag und der Identifizierungscode, die beide auf dem Rabattgutschein angegeben sind, angegeben werden.
e) Rabattgutscheine können nach deren Ablaufdatum nicht mehr benutzt werden.
f) Rabattgutscheine haben keinen Geldwert. Falls sie abgelaufen oder verloren gegangen sind oder gestohlen wurden (bei einem individuellen Gutschein), kann der Kunde weder einen Austausch verlangen noch eine Entschädigung in Geld.
g) Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Gutscheine nach bestem Wissen und Gewissen verwendet. Hat der Auftragnehmer den begründeten Verdacht, dass der Gutschein unberechtigt oder unter Bruch dieser Bedingungen benutzt wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verdachts jeden Gutschein zurückzuweisen oder zu annullieren. Der betroffene Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragnehmer keinen rechtlichen Anspruch wegen einer solchen Zurückweisung oder Annullierung.
6.8 Bei Zahlungsverzug des in Rechnung gestellten Betrags durch den Auftraggeber (Fälligkeitstermin der Rechnung ist abgelaufen), ist der Auftragnehmer berechtigt, Strafzinsen in Höhe von 0,5 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag zu verlangen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen wurde. Dies gilt nicht, wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Auftragnehmer die Rechnung erst nach Vermittlung des Zertifikats begleichen muss. Zahlt der Auftraggeber auch nicht während dieses zusätzlich vom Auftragnehmer mit einem schriftlichen Hinweis (per E-Mail geschickt) gewährten Zeitraums, ist der Auftragnehmer nicht mehr an den bestätigten Auftrag/an die bestätigten Aufträge gebunden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer das Recht, vom Auftrag über die Vermittlung eines Zertifikats zurückzutreten.
VII. BESORGUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Die Fristen für die Erledigung des Auftrags und für die Vermittlung des Zertifikats sind individuell und hängen vom Typ, dem Modell und der konkreten Marke des Fahrzeugs ab.
7.2. Die auf der Website www.eurococ.eu angeführte Dauer für die Vermittlung einzelner Zertifikate ist rein informativer Natur und hängt ab von den Bedingungen anderer Geschäftspartner des Auftragnehmers. In Ausnahmefällen kann die Dauer der Vermittlung unterschiedlich sein.
7.3 Die Preise und Lieferzeiten gelten nur in den offiziellen Sprachen der Website und nicht in den Sprachen, die durch automatische Web-Übersetzungsprogramme erstellt werden.
7.4 Die Wartezeit für die Zahlung des Entgelts durch den Auftraggeber ist in der Frist für die Vermittlung und Lieferung des Zertifikats nicht miteinbezogen. Die Lieferzeit des Zertifikats (Lieferservice durch die Post oder einen Kurier) ist in der Frist ebenfalls nicht enthalten.
7.5 Kann der Auftragnehmer das Zertifikat innerhalb der vereinbarten Frist nicht vermitteln oder liegen Umstände vor, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die ein objektives Hindernis darstellen und den Auftragnehmer daran hindern, das Zertifikat innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber über diesen Umstand unverzüglich informieren. Gleichzeitig hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über das neue Datum, bis wann das Zertifikat vermittelt werden kann, zu informieren; der Auftraggeber stimmt diesem neuen Termin zu. Besorgt der Auftragnehmer das Zertifikat ebenfalls nicht in diesem zusätzlichen, vernünftigen Zeitraum, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich bei Beginn der Vertragsbeziehungen darüber informiert, dass er nur an einer zeitgerechten Vermittlung des Zertifikats interessiert ist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, ohne einen zusätzlichen vernünftigen Zeitraum vereinbaren zu müssen. Der Auftragnehmer überweist dann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, den gezahlten Betrag an den Auftraggeber zurück. Dies geschieht auf dieselbe Art, wie die Zahlung ursprünglich geleistet wurde.
7.6 Befindet sich der Auftragnehmer mit der Vermittlung des Zertifikats mehr als 21 Tage ab dem ursprünglich vereinbarten Datum in Verzug, hat der Auftraggeber das Recht, den Kaufpreis um 50,00 EUR zu mindern. Des Weiteren erhält der Kunde einen Rabatt in Form eines Rabattgutscheins gemäß Punkt 6.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.7 Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber über die Lieferung des Zertifikats per E-Mail nicht später als einen Tag vor dem Tag, an dem die Vermittlung des Zertifikats entsprechend Punkt 12.1 erfolgt.
7.8 Der Auftragnehmer stellt die Lieferung des Zertifikats an die Lieferadresse sicher, die Kosten für die Lieferung trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ermöglicht die Lieferung des Zertifikats durch verschiedene Kurierdienste, und die Kosten für die Lieferung des Zertifikats hängen vom gewählten Kurierdienst ab. Die Kosten werden im letzten Schritt der Bestätigung des elektronischen Auftrags durch den Auftraggeber bestimmt. Die Kosten werden dem Auftraggeber in dieser Höhe zusammen mit der Rechnung für das Zertifikat in Rechnung gestellt.
7.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die problemlose Übernahme des Zertifikats sicherzustellen, vor allem dadurch, dass er am Tag der geplanten Zustellung unter der von ihm angegebenen Telefonnummer erreichbar oder an der Zustelladresse anwesend ist. Der Auftraggeber muss über einen eindeutig und richtig gekennzeichneten Briefkasten verfügen. Kann der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommen, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer darüber im Voraus zu informieren und mit ihm einen Ersatzzustellungstermin zu vereinbaren oder eine Ersatzperson zu bestimmen, die das Zertifikat stellvertretend für den ursprünglichen Empfänger der Sendung entgegennimmt. Erfüllt der Auftraggeber diese Pflicht nicht, wird das Zertifikat beim nächsten Paketservice hinterlegt. Der Auftraggeber wird ordnungsgemäß über diese Hinterlegung informiert und darüber, dass er das Zertifikat bei diesem Paketservice innerhalb einer bestimmten Frist abholen kann. Holt der Auftraggeber das Zertifikat bei diesem Paketservice nicht ab, wird das Zertifikat auf Kosten des Auftraggebers an den Auftragnehmer zurückgeschickt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Zertifikat erneut zu liefern.
7.10 Sollte es der Auftraggeber unbegründet ablehnen, das ordnungsgemäß gelieferte Zertifikat anzunehmen, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten zu erstatten, die diesem durch das anschließende Zurücksenden des Zertifikats an den Auftragnehmer entstanden sind.
VIII. STORNIERUNG DES AUFTRAGS
8.1 Der Auftraggeber
a) hat das Recht, den Auftrag ohne Nennung eines Grundes jederzeit vor der Bezahlung zu stornieren. Der Auftraggeber kann daher den Auftrag nicht stornieren, wenn das Geld bereits auf das Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
b)kann gemäß dem Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und Artikel 16 der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher nicht vom Vertrag über die Vermittlung eines Zertifikats zurücktreten, da es sich bei dem Vertrag über die Bereitstellung eines Zertifikats um einen Fernabsatzvertrag handelt, dessen Gegenstand die Lieferung des Zertifikats nach den Spezifikationen des Kunden ist;
8.2 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftrag in den folgenden Fällen abzulehnen oder zu stornieren:
a) wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Eingangs des elektronischen Auftrags irgendwelche Verbindlichkeiten aus dem vorausgehenden Zeitraum nicht erfüllt hat,
b) wenn das Zertifikat nicht verfügbar ist oder
c) wenn der Auftragnehmer trotz der notwendigen Bemühungen, die von ihm erwartet werden können, nicht in der Lage ist, das Zertifikat an den Auftraggeber innerhalb des vereinbarten Zeitraums und/oder zum vereinbarten Betrag oder zu dem Preis, der auf der Website eurococ.euangegeben ist, zu liefern, da sich der Preis, der durch den Unterlieferanten angegeben war, erheblich geändert hat. Dies gilt nicht, wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Tritt die obige Situation ein, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber sofort darüber. Hat der Auftraggeber die Zahlung geleistet, wird der Betrag an den Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen, auf dieselbe Art zurückgezahlt, wie die Zahlung geleistet wurde. Die Kosten für die Banküberweisung gehen zulasten des Auftraggebers.
IX. HAFTUNG
9.1 Der Auftragnehmer haftet nur für die Authentizität (Echtheit) des ausgestellten Zertifikats. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Inhalt und die Richtigkeit des Zertifikats, hierfür ist die juristische Instanz (der Fahrzeughersteller) verantwortlich, die das Zertifikat erstellt hat.
9.2 Wenn die zuständige Behörde für das Verfahren der EG-Typenbestimmung des individuell importierten Fahrzeugs das ausgestellte Zertifikat aufgrund seiner Unrichtigkeit nicht anerkennt und der Auftraggeber die Ablehnung des Zertifikats durch Einreichung des Originals dieser Ablehnung gemeinsam mit dem jeweiligen Zertifikat nachweist, erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierfür den vollständigen Preis. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden, die dem Kunden durch die Nichtanerkennung des Zertifikats durch die zuständige Behörde entstehen.
9.3 Weiterhin haftet der Auftragnehmer nicht für:
a) die verspätete Zustellung des Zertifikats, wenn diese durch den Zusteller (eingeschrieben oder durch einen Kurier) verursacht wurde,
b) die verspätete Lieferung des Zertifikats, die aufgrund der Adresse, die vom Auftraggeber falsch angegeben wurde, entstanden ist,
c) eine Beschädigung der Lieferung, die vom Zusteller oder durch einen Kurier verursacht wurde (eingeschrieben oder durch einen Kurier),
d) im Zertifikat fehlerhafte Angaben, die durch das fehlerhafte Ausfüllen des Auftrags durch den Auftraggeber entstanden sind und
e) den Verlust der Lieferung, der aufgrund der Adresse, die vom Auftraggeber falsch angegeben wurde, eingetreten ist.
f) die Ablehnung der Registrierung eines Fahrzeugs aufgrund der Nichtkonformität des Zertifikats mit den Anweisungen durch den Auftraggeber, insbesondere der Anweisungen gemäß Artikel 3.1 c) dieser Geschäftsbedingungen.
X. REKLAMATIONEN
10.1 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer telefonisch (+49 6 958 997 8607) oder per E-Mail (info@eurococ.eu) unverzüglich über jegliche Mängel des Zertifikats zu informieren, allerdings nicht später als 24 Monate, nachdem dem Auftraggeber das Zertifikat übergeben wurde. In diesem Fall schickt der Auftraggeber das betreffende Zertifikat zusammen mit der Rechnung an den eingetragenen Firmensitz des Auftragnehmers. Nachdem der Auftragnehmer das Zertifikat, das der Auftraggeber reklamiert hat, erhalten und nachdem er den Anspruch des Auftraggebers anerkannt hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber dazu zu kontaktieren, wie in dieser Sache weiter vorgegangen werden soll. Der Auftragnehmer bearbeitet die Beschwerde unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Beschwerde.
10.2 Der Auftragnehmer haftet nur für solche Mängel des Zertifikats, die durch ihn, den Auftragnehmer, verursacht wurden. Der Auftraggeber hat das Recht, die Beseitigung des Mangels/der Mängel des Zertifikats durch die Lieferung eines neuen Zertifikats auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. Ist der Auftragnehmer nicht fähig, ein neues Zertifikat zu beschaffen bzw. ist die Beschaffung eines neuen Zertifikats mit unangemessenen Kosten verbunden oder kann der Auftragnehmer das neue Zertifikat auch in einer angemessenen nachträglichen Frist nicht beschaffen, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung des bezahlten Entgelts zu fordern. In diesem Fall gelten die in Punkt 4.2 aufgeführten Bedingungen entsprechend.
10.3 Bei irgendeinem Mangel des Zertifikats, der in der Verantwortung des Auftraggebers liegt (z. B. falsches Ausfüllen des elektronischen Auftrags entsprechend Punkt 2.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) oder bei Mängeln des Zertifikats, die in der Verantwortlichkeit des Herstellers des Fahrzeugs selbst liegen (z. B. Fehler in der VIN-Nummer des Fahrzeugs oder andere schwerwiegende Fehler in schriftlicher Form, die dazu führen können, dass die Vermittlung des entsprechenden Zertifikats zurückgewiesen wird), soll der Auftragnehmer nach Ersuchen des Auftraggebers dahingehend mit dem Auftraggeber zusammenarbeiten, dass eine Verbesserung vorgenommen wird, vor allem, dass ein neues Zertifikat ohne Mängel vermittelt wird. Die im vorherigen Satz erwähnte Zusammenarbeit bedeutet in keiner Weise, dass der Auftragnehmer eine Haftung für diese Mängel des Zertifikats übernimmt. Sollten die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, trägt der Kunde die Kosten, die durch die Vermittlung eines mängelfreien Zertifikats entstehen.
10.4 Erkennt die zuständige Behörde das Zertifikat aufgrund von Mängeln, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist, nicht an und dokumentiert der Auftraggeber dies gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb des Zeitraums entsprechend Punkt 10.2, indem er eine schriftlich formulierte Entscheidung der zuständigen Behörde bzgl. der Zurückweisung des Zertifikats und des Originalzertifikats vorlegt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber mit 100 % des bezahlten Betrags zu entschädigen (100%-Geld-zurück-Garantie). Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Schäden, die dem Kunden durch Mängel beim Zertifikat entstehen.
10.5 Wenn der Kunde eine natürliche Person – Verbraucher ist, wird die Beschwerde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und bei Unternehmern gemäß den maßgeblichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches bearbeitet.
10.6 Sollte der Kunde (natürliche Person – Verbraucher) mit der Art und Weise, mit der seine Beschwerde abgewickelt wurde, nicht zufrieden sein oder glauben, dass seine Rechte verletzt wurden, hat der Verbraucher das Recht, einen Vorschlag zur Einleitung einer außergerichtlichen Streitbeilegung an eine Stelle für außergerichtliche Streitbeilegungen im Sinne des Gesetzes Nr. 391/2015 Slg. über die außergerichtliche Streitbeilegung zu richten. Eine außergerichtliche Streitbeilegung betrifft nur einen Streitfall mit einem Wert über EUR 20,-. Die Stelle für außergerichtliche Streitbeilegungen ist die Slowakische Gewerbeaufsicht oder eine andere juristische Person, die in die vom Wirtschaftsministerium der Slowakischen Republik geführte Liste mit Stellen für außergerichtliche Streitbeilegungen eingetragen ist. Der Vorschlag kann vom Verbraucher der Stelle für außergerichtliche Streitbeilegungen in Papierform, in elektronischer Form oder mündlich im Protokoll übermittelt werden. Ausführlichere Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie auf der Website des Ministeriums unter www.economy.gov.sk oder auf der SOI-Website unter www.soi.sk.
XI. DATENSCHUTZ
11.1 Bitte lesen Sie mehr zum Datenschutz in unseren Datenschutzbestimmungen.
XII. BENACHRICHTIGUNG UND NEWSLETTER
12.1 Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer Benachrichtigungen über den Auftrag betreffende Statusänderungen. Eine Benachrichtigung über den aktuellen Status des Auftrags wird an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers geschickt (ca. sechs E-Mails). Dies betrifft besonders Benachrichtigungen über den Erhalt der Zahlung und über den Versand des Zertifikats. Der registrierte Kunde kann sich jederzeit davon abmelden, Benachrichtigungen per E-Mail zu erhalten.
12.2 Wenn sich der Auftraggeber auf der Website des Auftragnehmers registriert, kann der Auftraggeber wählen, ob er den regelmäßig versandten Newsletter des Auftragnehmers erhalten möchte (ca. alle sechs bis acht Wochen). Möchte der Kunde den Newsletter erhalten, wird dieser an die E-Mail-Adresse geschickt, die der Auftraggeber bei der Registrierung angegeben hat. Der Kunde kann sich jederzeit davon abmelden, den Newsletter vom Auftragnehmer zu erhalten.
XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Jede Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird gültig, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deren vollen (aktuellen) Fassung auf der Website www.eurococ.eu veröffentlicht werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf diese Art geändert werden, werden mit dem dort angeführten Tag wirksam, aber nicht vor deren Veröffentlichung auf der Website.
13.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die individuelle Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in dem aktuellen Wortlaut an dem Tag, an dem die verbindliche Bestätigung des elektronischen Auftrags vom Auftraggeber abgesandt wurde, außer, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
13.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem Tag von deren Veröffentlichung auf der Website www.eurococ.eu am 13.09.2024 in Kraft.