06 Dezember 2022

Zulassung ohne COC Papiere

EUROCOC team
06 Dezember 2022 5 min lesen

Braucht man COC-Papiere für die Zulassung eines Fahrzeugs?

Ja, das COC-Papier gehört zu folgenden Standardunterlagen bei Zulassung eines Fahrzeugs:

  • COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Kaufvertrag
  • Personalausweis/Reisepass/Führerschein, ggf. ausländische Fahrzeugpapiere
  • elektronische Versicherungsnummer
  • Vollmacht eines Vollmachtgebers im Original sowie dessen Personalausweis in Kopie
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

Ist in Deutschland die Zulassung auch ohne COC möglich?

Obwohl das Dokument in Deutschland verpflichtend ist, gibt es Situationen, die eine Zulassung ohne COC-Papiere möglich machen:

  • Erwerb oder Verkauf Ihres Fahrzeugs innerhalb Deutschlands
  • Zulassung in einem anderen EU-Land mit EU-Typgenehmigungsnummer
  • Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zwecks Einzelgenehmigung

Eine Zulassung von einem Auto ohne COC Papiere ist möglich, wenn das besagte Fahrzeug in der Vergangenheit schon mal in einem europäischen Land angemeldet war und eine sogenannte EU-Typgenehmigung vorliegt. Sie können eine Zulassung ohne COC Papiere beantragen, sollten sich aber bewusst sein, dass Sie möglicherweise kein vollständiges TÜV-Gutachten für Ihr Auto erhalten. Daher ist es besonders ratsam, beim Gebrauchtwagenkauf auf die COC Papiere zu bestehen. Denn heutzutage verlangt die Zulassungsbehörde bei der Autoanmeldung diese. Falls beim Kauf keine Bescheinigung vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, online den COC zu besorgen. Einfach und bequem funktioniert das über EUROCOC.

Wichtig: Fragen Sie bei Bedarf Ihre Zulassungsbehörde nach den Möglichkeiten für eine Zulassung ohne COC.

Braucht man in der Schweiz COC-Papiere für die Zulassung eines Fahrzeugs?

Der klassische Weg zur Zulassung eines Fahrzeugs verläuft auch in der Schweiz über das COC. Es bestätigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug (Chassisnummer) eine aktuelle europäische Typgenehmigungsnummer hat und sämtliche europäische Vorschriften erfüllt.

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist u. a. dann gültig, wenn sie die in der Richtlinie 70/156/EWG bzw. 2007/46/EG definierten Mindestangaben enthält. Für Motorräder gelten die in der Richtlinie 92/61/EWG bzw. 2002/24/EG definierten Mindestangaben. Eine Kopie des COC-Papiers wird nur zu Anmeldungszwecken akzeptiert. Zur Fahrzeugprüfung muss das Original vorliegen. Bestätigungen von Vertriebsorganisationen, Verkaufsstellen, ausländischen Import- oder Exportbetrieben oder Kopien aller Art sind nicht als Original-COC anerkannt.

Wichtig: Denken Sie auch an gültige ausländische Kontrollschilder für die Überführung in die Schweiz und an die sofortige Anmeldung beim Zollamt.

H2: Ist in der Schweiz die Zulassung auch ohne COC möglich?

Um ein Fahrzeug ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung einzuführen, müssen zusammen mit dem Gesuch für die Fahrzeugprüfung alle erforderlichen Dokumente in Kopie vorliegen. Spätestens bei der Fahrzeugprüfung sind diese im Original erforderlich.

Klären Sie vorher, ob Ihre vorhandenen ausländischen Papiere für die Zulassung in der Schweiz genügen. Dabei hilft Ihnen der Importeur oder ein Vertreter der Marke. Welche Unterlagen in der Schweiz für die Zulassung ohne COC-Papiere erforderlich sind, erfahren Sie beispielsweise in der Auflistung des Kantons Aargau.

Braucht man in Österreich COC-Papiere für die Zulassung eines Fahrzeugs?

Wer sein Fahrzeug in Österreich zulassen will, muss diese Punkte beachten:

  • Eintragung des Kraftfahrzeugs in die Genehmigungsdatenbank, unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt und aus welchem Land es stammt. Grundsätzlich gilt: Ohne Vormerkung in der Genehmigungsdatenbank durch den Generalimporteur oder die Landesprüfstelle erfolgt keine Fahrzeugzulassung in Österreich.
  • Bezahlung der fälligen Steuern wie Normverbrauchsabgabe und Umsatzsteuer beim Finanzamt. Stammt das Fahrzeug aus einem Drittstaat, fällt zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer an.
  • Diese Unterlagen werden in Österreich mindestens zur Zulassung benötigt:
  • Kaufvertrag und vollständige Rechnung über den Autokauf
  • amtlicher Lichtbildausweis, Reisepass, Führerschein
  • Meldezettel (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
  • Konformitätserklärung (COC)

Ist in Österreich die Zulassung auch ohne COC möglich?

Für die Zulassung eines Fahrzeugs erwarten österreichische Zulassungsbehörden stets ein COC-Papier. Können Sie das nicht vorlegen, erbitten Sie vom Generalimporteur einen Auszug aus der Genehmigungsdatenbank.

Ist weder ein Eintrag in der Genehmigungsdatenbank noch ein COC-Papier vorhanden, können Sie einen Antrag auf Einzelgenehmigung stellen. Ansprechpartner dafür ist die technische Prüfstelle der Landesregierung im Bundesland Ihres österreichischen Hauptwohnsitzes. Von dort aus wird die Eintragung des Fahrzeugs in die Genehmigungsdatenbank vorgenommen.

Braucht man in Frankreich COC-Papiere für die Zulassung eines Fahrzeugs?

Auch Frankreich vertraut auf die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Die französischen Präfekturen bzw. Unterpräfekturen erwarten bei der Zulassung für Neufahrzeuge und gebrauchte Fahrzeuge diese Unterlagen:

  • Antrag auf Zulassung („Demande d’immatriculation“).
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
  • Wohnmobile, Fahrzeuge aus anderen Kontinenten, umgebaute Fahrzeuge benötigen als Nachweis der EU-Standards eine sogenannte „Attestation d’identification à untype CE“.
  • Kaufvertrag oder Rechnung („Contrat de vente“, „Facture d’achat“).
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über einen festen Wohnsitz in Frankreich
  • Steuerbeleg “Quitus fiscal“ als Bestätigung, dass mit dem Fahrzeug hinsichtlich der Mehrwertsteuer alles korrekt ist
  • Nachweis der Bezahlung von Zulassungssteuern

Für Gebrauchtfahrzeuge kommen diese Dokumente hinzu:

  • ausländische Zulassungsbescheinigungen
  • gültiges „Certificat de contrôle technique“ (TÜV-Gutachten, Hauptuntersuchung) bei Fahrzeugen, die älter als 4 Jahre sind

Ist in Frankreich die Zulassung auch ohne COC möglich?

Wenn Sie in Ihrer Zertifikatsregistrierung die Punkte D. 1, D. 2, D. 3 und K ausgefüllt haben, sollten Sie nicht nach einem COC gefragt werden. Dann hängt die Entscheidung vom bearbeitenden Agenten ab. Besteht dieser dennoch auf der Vorlage einer Konformitätserklärung, wenden Sie sich an Ihren Fahrzeughersteller in dem Land, in dem Sie das Fahrzeug erworben haben.

Für Fahrzeuge, die vor 1997 hergestellt wurden oder für die aus anderen Gründen keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. eine Attestation d’identification erstellt werden kann, verlangen einige Präfekturen eine Sonderbescheinigung der DREAL.

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