07 Juni 2020

WLTP-Zyklus löst NEFZ ab

EUROCOC team
07 Juni 2020 7 min lesen

Ein neuer Labortest namens WLTP (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure/Weltweit harmonisiertes Testverfahren für Leichtfahrzeuge) wurde eingeführt, um den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen zu messen.

Der NEFZ-Zyklus

Der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) war ein Fahrzyklus, der entwickelt wurde, um typische Fahrbedingungen auf europäischen Straßen darzustellen.
Das NEFZ-Testverfahren wurde hauptsächlich zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der Umweltverschmutzung durch Fahrzeugemissionen mittels eines Testverfahrens verwendet, das in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG fällt, in der die zulässigen Emissionsgrenzwerte für benzin- und dieselbetriebene Motoren von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen festgelegt sind. Diese Richtlinie wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 aufgehoben, mit der die Emissionsstandards Euro 5 und Euro 6 eingeführt wurden.

Der erste europäische Fahrzyklus, der sich auf typische Fahrbedingungen in europäischen Städten bezieht, wurde 1970 eingeführt. Im Jahr 1992 wurde der NEFZ um eine zusätzliche Stadtphase erweitert und wird seit 1997 zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen verwendet.

Das in der EWG gültige NEFZ-Testzyklus lief 2018 aus und wurde durch den neuen WLTP-Test ersetzt (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure/Weltweit harmonisiertes Testverfahren für Leichtfahrzeuge). Der WLTP-Test simuliert reale Fahrbedingungen eines Fahrzeugs, wird aber weiterhin in einem Labor durchgeführt. Der WLTP-Testzyklus wird seit September 2017 auf neue Pkw und seit September 2018 auf alle Neufahrzeuge angewendet.

Das WLTP-Testverfahren

Das WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure/Weltweit harmonisiertes Testverfahren für Leichtfahrzeuge) ist ein globaler, harmonisierter Zertifizierungsstandard zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen, des Kraftstoffverbrauchs und der elektrischen Autonomie von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.

Unter der Schirmherrschaft des The World Forum for Harmonisation of Vehicle Regulations (Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften), das eine Arbeitsgruppe („WP.29“) der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (United Nations Economic Commission for Europe/UNECE) ist, von Experten aus der Europäischen Union, Japan und Indien erarbeitet, ist es auch für die Schaffung eines einheitlichen Regelwerks zur globalen Verbesserung der Fahrzeugkonstruktion verantwortlich.

Ähnlich wie das NEFZ-Testverfahren findet der WLTP-Zyklus im Labor statt, wobei die Fahrzeuge auf einen Rollenprüfstand gestellt werden. Neben den EU-Ländern wird WLTP auch in der Schweiz, Norwegen, Island, Indien, Liechtenstein, der Türkei und Israel als Standardtest verwendet. Weitere Länder, die das WLTP-Abkommen unterzeichnet haben, sind China, Japan, Südkorea, Russland, Indien und die USA, wodurch die bisher bestehenden Lücken zwischen den verschiedenen Zertifizierungszyklen minimiert werden können.

Die Tests werden bei einer Temperatur von 14 °C beim Starten und dann bei 23 °C durchgeführt. Die Testbedingungen simulieren zunächst kälteres Wetter. Das Kühlmittel hat also zu Beginn des Tests noch nicht seine optimale Temperatur.

WLTP simuliert die realen Fahrbedingungen genauer.

WLTP beinhaltet im Vergleich zu NEFZ mehr Dynamikphasen, auch die Beschleunigungswerte spiegeln die realen Fahrbedingungen besser wider. Die Durchschnittsgeschwindigkeit während des WLTP-Tests beträgt 46,5 km/h, im Vergleich zu 34 km/h beim NEFZ-Test, und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 131,3 km/h im Vergleich zu nur 120 km/h bei NEFZ. Die Zyklus-Testzeit erhöht sich von 20 Minuten bei NEFZ auf 30 Minuten bei WLTP. Die Fahrzeuge legen während des WLTP-Tests eine Strecke von 23,25 km zurück, im Vergleich zu 11 km bei NEFZ. Der WLTP-Test besteht aus vier Teilen, abhängig von der Höchstgeschwindigkeit:

  • gering, bis zu 56,5 km/h
  • mittel, bis zu 76,6 km/h
  • hoch, bis zu 97,4 km/h
  • sehr hoch, bis zu 131,3 km/h.

Diese Teile des neuen Zyklus simulieren das Fahren im Stadt- und Vorstadtverkehr sowie Fahrten auf außerstädtischen Straßen und Schnellstraßen/Autobahnen. Das Verfahren berücksichtigt auch alle optionalen Merkmale von Fahrzeugen, welche die Aerodynamik, den Rollwiderstand und die Fahrzeugmasse beeinflussen können, was zu einem CO2-Wert führt, der die Eigenschaften eines bestimmten Fahrzeugs realistisch widerspiegelt.

Da WLTP genauer ist, weist das Verfahren ein höheres Niveau an CO2-Emissionen (31 %) als NEFZ (24 %) nach.

Der WLTC-Zertifizierungstest wird an Serienfahrzeugen durchgeführt, ein Beispiel sind Vorserienmuster. Damit ein Fahrzeug für den Test „geeignet“ ist, muss die auf dem Kilometerzähler angezeigte Strecke weniger als 80 km betragen. Diese Tests müssen mindestens alle 3 Jahre wiederholt werden, solang ein bestimmter Fahrzeugtyp hergestellt wird.

Bemerkung: Der für die Prüfung verwendete Kraftstoff ist der Entscheidung des Herstellers überlassen.

Emissionsprüfungen werden nicht mehr nur im Labor, sondern auch auf der Straße nach der Euro-6d-TEMP-Norm und gemäß der noch weiterreichenden Euro-6d-Norm durchgeführt. Die Labormessungen im Rahmen von WLTP werden durch den RDE-Test (RDE = Real Driving Emissions/Emissionen im praktischen Fahrbetrieb) ergänzt. Dabei werden die Schadstoffemissionen (u. a. Stickoxide und Feinstaubpartikel) in Fahrzeugen direkt auf der Straße gemessen und die Einhaltung der Grenzwerte in Bezug auf die Konformitätskriterien überprüft.

RDE (Real Driving Emissions/Emissionen im praktischen Fahrbetrieb)

Beim Real-Driving-Emissions-Test (RDE) werden die Schadstoffemissionen, wie Stickoxide (NOx) und Feinstaub (PM) gemessen, die von Fahrzeugen unter realen Fahrbedingungen ausgestoßen werden. RDE ergänzt den WLTP-Labortest und wird nach zufälligen Variationen der Parameter durchgeführt. In Frankreich ist l’UTAC – im Auftrag des Centre National de Réception des Véhicules („Staatliches Zulassungszentrum für Fahrzeuge“) – für die Durchführung dieser Tests verantwortlich.

In der Praxis handelt es sich um einen ergänzenden Test, bei dem das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und unter realen Bedingungen gefahren wird. Die Autos sind mit einem tragbaren Emissionsmesssystem ausgestattet und werden maximal 2 Stunden lang mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h in der Stadt, bis zu 90 km/h auf dem Land und 145 km/h auf der Autobahn, bei Temperaturen zwischen –7 °C und 35 °C und in einer Höhe von bis zu 1.300 m gefahren.

Europa hat es sich zum Ziel gesetzt, die NOx-Emissionen bis 2023 für alle Fahrzeuge auf 80 mg/km zu reduzieren, mit einem Zwischenwert von 168 mg/km im Jahr 2021. Die gesammelten Daten dienen zur Überprüfung, ob die Stickoxidemissionen des Fahrzeugs die RDE-Anforderungen erfüllen.

Hinweis: Die Ergebnisse der RDE-Prüfung fließen nicht in die Berechnung der offiziellen Emissionswerte ein. Dieses Testverfahren prüft die Stickoxid-Emissionen (NOx), um die Diskrepanz zwischen den im realen Fahrbetrieb gemessenen Emissionen und den im Labor gemessenen Emissionen (WLTP) zu minimieren.

Testverfahren für Verdunstungsemissionen (EVAP)

Die Verdunstungsemissionen eines Fahrzeugs können sehr allgemein als flüchtige organische Verbindungen (Volatile Organic Compounds/VOC) definiert werden, die vom Fahrzeug selbst unter verschiedenen Betriebsbedingungen emittiert werden, aber nicht direkt dem Verbrennungsprozess entstammen. Kraftstoffbedingte Verdunstungsemissionen können bei jedem Fahrzeugbetrieb auftreten, einschließlich Parkvorgängen, normalem Fahren und dem Betanken des Fahrzeugs.

Das Testverfahren für Verdunstungsemissionen wurde 2016 von der informellen WLTP-Arbeitsgruppe entwickelt und ermöglicht die Messung der Menge an Verdunstungsemissionen von Benzin über einen Zeitraum von 48 Stunden.

In-Service Conformity Test (ISC/Prüfung der Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge)

Der In-Service Conformity Test umfasst die Messung von gasförmigen Schadstoffen unter Labor- und realen Fahrbedingungen sowie Verdunstungstests. Der Hersteller garantiert die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Daten der Typgenehmigung für mindestens fünf Jahre oder 100.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt.

Französisches Bonus-Malus-Fahrzeugsteuersystem für Neufahrzeuge

Nach der Einführung der WLTP-Normen hat die französische Regierung das Malus-Fahrzeugsteuersystem gemäß Artikel 69 des Finanzverwaltungsgesetzes 2020 überarbeitet.

  • Seit dem 1. Januar 2020 erhebt die französische Regierung einen maximal zu zahlenden Malus von bis zu 20.000 € für Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von bis zu 110 g/km.
  • Um die realen Fahremissionen der Fahrzeuge besser nachvollziehen zu können, wurde das System ab dem 1. März 2020 auf WLTP umgestellt, was keine Auswirkungen auf die Höhe der Umweltsteuern hat.
  • Zum 1. Januar 2021 war eine weitere Überprüfung der Umweltsteuerpolitik geplant, wobei die verschiedenen Umweltsteuern zusammengeführt wurden.

Der Umweltbonus wird nun beim Kauf von Elektro- oder wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 20 g/km gewährt. Die Gesamthöhe des Bonus wird jährlich überprüft und ist an bestimmte Kriterien gebunden.

Europäische Konformitätsbescheinigung und WLTP-Standards

Für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2017 nach WLTP typgenehmigt werden, werden die CO2– und Kraftstoffverbrauchsdaten sowohl nach dem neuen WLTP-Testverfahren (Punkt 49.4 auf der Konformitätsbescheinigung) als auch nach dem alten NEFZ-Testverfahren (Punkt 49.1 auf der Konformitätsbescheinigung) angegeben.

Die NEFZ-CO2-Werte und der Kraftstoffverbrauch werden weiterhin bis einschließlich 2020 in der Konformitätsbescheinigung angegeben, die ein Hersteller ausstellt, wenn ein neues Fahrzeug auf den Markt gebracht wird.

 

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