Rechtsverkehr, Linksverkehr und die COC
Unter Linksverkehr (LV) und Rechtsverkehr (RV) versteht man die Praxis, sich im Zweirichtungsverkehr am linken bzw. rechten Fahrbahnrand zu halten.
Beim LV hält sich der Verkehr links, und die Autos haben das Lenkrad auf der rechten Seite, sodass sich der Fahrer auf der Seite befindet, die der Straßenmitte am nächsten ist, und der Beifahrer auf der Seite, die dem Straßenrand am nächsten ist. Bei Fahrzeugen, die auf den RV ausgelegt sind, befindet sich das Lenkrad auf der linken Seite, während Fahrer und Beifahrer die gleichen Positionen im Verhältnis zur Straße einnehmen wie im zuvor beschriebenen Fall. Das Gas- und Bremspedal sowie die Kupplung befinden sich bei auf den Links- und Rechtsverkehr ausgelegten Fahrzeugen an der gleichen Stelle.
Der RV ist in 165 Ländern und Gebieten üblich, in den die restlichen 75 Länder und Gebieten gilt der LV. Zu Ländern mit LV gehören in Europa Großbritannien, die Republik Irland, Malta und Zypern.
Folglich bedeutet der Import oder die Nutzung von Fahrzeugen, die für den LV gebaut wurden, in ein Land mit Rechtsverkehr, dass das Fahrzeug gemäß den Verkehrssicherheitsvorschriften modifiziert werden muss. Gleiches gilt im umgekehrten Fall.
Unterschiede:
Scheinwerfer:
Die stets schräg eingestellten Scheinwerfer helfen, den Fahrbahnrand auszuleuchten, ohne entgegenkommende Fahrer zu blenden. Wird das Auto auf der gegenüberliegenden Straßenseite gefahren, beleuchten die Scheinwerfer die Straße von der „falschen“ Seite aus.
Das folgende Schema dient dem besseren Verständnis der Fahrbahnproblematik:
Anmerkung: Einige Fahrzeuge sind grundsätzlich mit einem dynamischen Scheinwerfersystem ausgestattet, bei dem die Scheinwerfer während der Fahrt je nach Bedarf nach links oder rechts verstellt werden können.
Nebelschlussleuchten:
Die rot leuchtenden Nebelschlussleuchten müssen bei dichtem Nebel verwendet werden. Ihre Verwendung kann je nach den geltenden Vorschriften in den einzelnen Ländern variieren.
In der Regel sind alle Fahrzeuge mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet, und diese muss sich auf der entgegengesetzten Seite der Längsmittelebene zur Verkehrsrichtung befinden, die in dem Land vorgeschrieben ist, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde.
Anmerkung: Einige Fahrzeuge sind mit zwei Nebelschlussleuchten ausgestattet, die auf jeder Seite der Fahrzeugrückseite angebracht sind.
Tachometer:
Ein Tachometer ist ein Messgerät, das die aktuelle Geschwindigkeit eines Fahrzeugs misst und anzeigt. Je nach Land zeigt er die Geschwindigkeit in Meilen pro Stunde (MPH) oder Kilometern pro Stunde (km/h) an (zur Erinnerung: 1 MPH = 1,609344 km/h).
Daher muss die Maßeinheit geändert werden, sobald das Fahrzeug in ein Land importiert wird, das eine andere Geschwindigkeitseinheit verwendet.
Hinweis: Einige Fahrzeuge sind mit einem Tachometer ausgestattet, der so eingestellt werden kann, dass er die Geschwindigkeit entweder in km/h oder in MPH anzeigt.
Vorrichtungen zum Beobachten des rückwärtigen Verkehrsgeschehens:
Rückspiegel sind Vorrichtungen, die es dem Fahrer ermöglichen, das rückwärtige und am Straßenrand stattfindende Geschehen zu sehen. Alle Fahrzeuge, mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen, sind mit drei einstellbaren Rückspiegeln ausgestattet: einer innen und zwei außen.
Sobald die Position des Fahrers an eine andere Verkehrsflussrichtung angepasst wird, kann sich die Sicht auf die Straße verschlechtern. Daher sollten die Außenrückspiegel entsprechend eingestellt oder, falls nötig, ein verkehrsrichtungsspezifischer Rückspiegel installiert werden.
Können in einer Europäischen Konformitätsbescheinigung (COC) Einschränkungen bezüglich der in einem bestimmten Land geltenden Fahrordnung vermerkt werden?
Der Punkt 0.6 auf der Europäischen Konformitätsbescheinigung legt die Bedingungen für die Typengenehmigung (Homologation) eines bestimmten Fahrzeugs fest, wobei mehrere Möglichkeiten denkbar sind.
Wenn der Punkt besagt, dass „das Fahrzeug ohne weitere Genehmigungen in Mitgliedsstaaten mit Rechts-/Linksverkehr und metrischen/imperialen Maßeinheiten auf dem Tachometer dauerhaft zugelassen werden kann“, dann kann Ihr Fahrzeug in jedem EU-Mitgliedsland nach einer im Land der Neuzulassung durchgeführten Verkehrstauglichkeitsprüfung direkt zugelassen werden.
Wenn dort steht, dass „das Fahrzeug ohne weitere Genehmigungen in Mitgliedsstaaten mit Linksverkehr und mit imperialen Maßeinheiten auf dem Tachometer dauerhaft zugelassen werden kann“, müssen Sie die zuvor genannten Fahrzeugelemente wie Scheinwerfer, Nebelschlussleuchten, Rückspiegel und Tachometer überprüfen und ggf. umrüsten lassen.
Damit das Fahrzeug unter diesen Umständen in Frankreich zugelassen werden kann, muss der Zulassungsantrag zusammen mit den Ergebnissen der französischen technischen Prüfung eingereicht werden, da diese Elemente geprüft werden müssen.
Bei der französischen Verkehrstauglichkeitsprüfung werden neun Hauptfunktionen geprüft; die Checkliste für die Prüfung umfasst also 133 Punkte, die in 610 Mängel unterteilt sind:
- Fahrzeugidentifikation (vordere und hintere Nummernschilder werden geprüft)
- Bereifung
- Bremsanlage
- Stoßdämpfer
- Emissionen
- Sichtverhältnisse (Zustand von Windschutzscheiben, Scheibenwischern sowie Innen- und Außenspiegeln)
- Beleuchtung und Signaleinrichtungen
- Karosserie und Fahrwerk des Fahrzeugs
- Innenausstattung
Wenn nach der technischen Inspektion ein oder mehrere Fahrzeugmängel festgestellt werden, werden diese im Technischen Prüfbericht aufgeführt. In Frankreich werden die Prüfmängel in drei Kategorien eingeteilt:
Kritische Mängel
Wenn ein kritischer Mangel festgestellt wird, wird der Bericht mit einem Stempel mit dem Buchstaben „R“ versehen. Ein solches Fahrzeug darf nur noch bis Mitternacht desselben Tages gefahren werden. Mit anderen Worten, das Fahrzeug muss innerhalb des Tages, an dem der Bericht erstellt wurde, in einer Werkstatt abgegeben werden, damit die Mängel sofort behoben werden. Eine Nachkontrolle der Reparatur („contre-visite“ in Frankreich) ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der ersten Hauptuntersuchung erforderlich.
Größere Mängel
Wenn das Fahrzeug die Prüfung wegen eines schwerwiegenden Mangels nicht besteht, wird ein Stempel mit dem Buchstaben „S“ in den Fahrzeugschein eingetragen. Es ist notwendig, die Mängel zu beheben und das Fahrzeug innerhalb von zwei Monaten zur Nachkontrolle der im Bericht geforderten Reparaturen bei einer Prüfstelle vorzustellen.
Geringfügige Mängel
In diesem Fall wird der Fahrzeugschein mit einem Stempel mit dem Buchstaben „A“ versehen. Eine Nachkontrolle („contre-visite“ in Frankreich) ist bei geringfügigen Mängeln, sofern vorhanden, nicht erforderlich.
Wenn unter Punkt 0.6 der Konformitätsbescheinigung steht, dass „das Fahrzeug ohne weitere Genehmigungen in Mitgliedsstaaten mit Rechtsverkehr und mit metrischen Einheiten auf dem Tachometer dauerhaft zugelassen werden kann“, ist es, damit ein solches Fahrzeug z. B. in Großbritannien zugelassen werden kann, notwendig, sich an die Vehicle Certification Agency (VCA) zu wenden, um ein Certificate of Mutual Recognition (Bescheinigung über die gegenseitige Anerkennung) zu erhalten, nachdem die notwendigen Änderungen vorgenommen wurden oder um nachzuweisen, dass alle Anforderungen erfüllt wurden.
Die gleichen Regeln gelten zum Beispiel auch für Fahrzeuge aus der Republik Irland, in deren COC es heißt: „Das Fahrzeug kann ohne weitere Genehmigungen in Mitgliedsstaaten mit Linksverkehr und mit metrischen Einheiten auf dem Tachometer dauerhaft zugelassen werden.“ In der Republik Irland herrscht zwar Linksverkehr, aber die Einheit der Fahrgeschwindigkeit wird in km/h und nicht in MPH angezeigt. Auch in diesem Fall ist es notwendig, die COC zusammen mit dem Certificate of Mutual Recognition der VCA vorzulegen, damit das Fahrzeug in Großbritannien erfolgreich zugelassen werden kann.