Probefahrt beim Autokauf: Was ist zu beachten?
Wer möchte die Katze im Sack kaufen? Niemand! Daher ist die Probefahrt bei Privatverkauf als auch beim Händler unverzichtbar. Allerdings kann es gefährlich sein, einfach die Schlüssel aus den Händen zu geben und einen potenziellen Interessenten auf die Testfahrt zu schicken. Wie läuft eine Probefahrt ab? Wir haben die wichtigsten Grundlagen zusammengefasst, damit sowohl Käufer als auch Verkäufer vor den möglichen Gefahren einer Probefahrt geschützt sind.
Wie lange darf eine Probefahrt dauern?
Wenn Sie eine Probefahrt vereinbaren, sollten Sie mit dem Verkäufer zunächst klären, wie lange die Probefahrt dauern sollte. Andersrum sollten Sie einem Interessenten vorab mitteilen, wann er zurück sein sollte. Eine Probefahrt übers Wochenende ist zwar möglich, aber eher untypisch. Generell gilt, dass eine Probefahrt mindestens 45 Minuten dauern sollte. Dann hat der Käufer genügend Zeit, das Auto und seine Eigenheiten sowie mögliche Schwachstellen kennenzulernen.
Probefahrt Checkliste: Darauf ist unbedingt zu achten!
Es ist für Käufer nicht empfehlenswert, ein Auto ohne Probefahrt zu kaufen, denn hier lassen sich die vorhandenen Probleme und Schwachstellen am besten entdecken. Und natürlich können Interessenten feststellen, ob das gewünschte Auto tatsächlich den eigenen Vorstellungen entspricht. Wie läuft eine Probefahrt ab? Autokäufer sollten sich nicht nur hinter das Lenkrad setzen, einmal um die Häuser fahren und anschließend ihr Urteil fällen. Es ist wichtig, folgende Grundregeln zu beachten:
- verschiedene Strecken fahren: Stadtverkehr, Landstraße, aber auch Autobahn!
- auf Geräusche achten: Auffälligkeiten direkt festhalten, eventuell mit einem Video
- Funktionen prüfen: Klimaanlage, Beleuchtung und Radio nicht vergessen
- alle Geschwindigkeiten fahren: Vom Schritttempo bis zur Höchstgeschwindigkeit
- Vollbremsung auf abgelegener Straße: Bleibt das Auto stabil?
- Assistenzsysteme checken: Sind Tempomat, Spurhalter, etc. in Ordnung?
- Sitzverstellung kontrollieren: Funktionieren Sitzschienen & Co. problemlos?
- Allgemeinzustand prüfen: Passen Abnutzungen mit Laufleistung zusammen?
- Dokumente vergleichen: Sind alle Unterlagen vorhanden, auch COC-Papiere?
Wichtiger Hinweis: Beim Autokauf im Ausland gibt es in Hinblick auf die Probefahrt keine Unterschiede. Allerdings müssen Sie sich darüber informieren, wie Sie das Auto nach Deutschland importieren. Bei Neuwagen ist zudem eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung erforderlich.
Diese Stolperfallen lauern bei der Auto Probefahrt
Die Probefahrt beim Gebrauchtwagenkauf ist immer mit Risiko verbunden – es lauern verschiedene Stolperfallen für Käufer und Verkäufer. Unsere Probefahrt-Tipps helfen dabei, die Gefahren für beide Seiten auf ein Minimum zu reduzieren. Denn oftmals werden die Voraussetzungen für eine Probefahrt nicht beachtet oder ignoriert, sodass es zu folgenschweren Problemen kommen kann…
Ist die Probefahrt ohne Kennzeichen möglich?
Zu den wichtigsten Probefahrt-Bedingungen gehört , dass das Fahrzeug eine gültige Zulassung besitzt. Die Probefahrt ohne Kennzeichen oder mit alten Nummernschildern, die noch am Auto angebracht sind, ist nicht zulässig! Im schlimmsten Fall müssen Sie für Schäden, die im Zuge der Gebrauchtwagen-Probefahrt entstehen, selbst aufkommen. Wenn das Auto abgemeldet ist, kann die Probefahrt nur mit roten Kennzeichen durchgeführt werden. Darauf haben allerdings nur Händler Zugriff.
Ist für die Probefahrt eine Versicherung notwendig?
Weil das Auto für die Probefahrt zugelassen sein muss, ist auch verständlich, dass eine gültige Haftpflicht- bzw. Kaskoversicherung notwendig ist. Eine zusätzliche Versicherung bei Probefahrt ist nicht notwendig, allerdings sollten Privatverkäufer vor der Auto Probefahrt mit der Versicherung klären, ob die Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte möglich ist. In der Regel gelten die meisten Versicherung nur für Lebenspartner oder „im Haus lebende Personen“, sodass Sie einen Schaden im schlimmsten Fall selbst bezahlen müssen.
Ist für die Probefahrt ein Vertrag abzuschließen?
Es ist immer empfehlenswert, eine Haftungsvereinbarung für die Probefahrt zu vereinbaren. Entsprechende Musterformulare sind im Internet erhältlich. Darin ist verankert, dass der Kaufinteressent für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug des Verkäufers haftet und die Folgen von Verkehrsverstößen übernimmt. Auch Vereinbarungen über die Dauer der Probefahrt und die entstandenen Kosten, beispielsweise für den Kraftstoff, lassen sich damit regeln. Das schafft eine zusätzliche Sicherheit für Käufer als auch Verkäufer.
Auto bei Probefahrt beschädigt: Wer haftet?
Wer für einen Schaden bei der Probefahrt haftet, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Daher ist es wichtig, sich vorab über den vorhandenen Versicherungsschutz zu informieren. Einige Versicherungen schließen Probefahrten in der Versicherungspolice sogar aus. Kommt es bei der Probefahrt zum Unfall, übernimmt in vielen Fällen die Versicherung den Schaden, sofern es nicht anders vereinbart ist und keine „grobe Fahrlässigkeit“ vorliegt. EUROCOC-Tipp: Eine Haftungsvereinbarung zwischen Interessent und Verkäufer schafft zusätzliche Sicherheit!
Darf die Auto Probefahrt etwas kosten?
Es ist nicht untypisch, dass private Verkäufer oder auch Händler für die Probefahrt eine Gebühr verlangen. Das ist vollkommen verständlich: Wenn vier Interessenten kommen, die jeweils knapp 100 Kilometer zurücklegen, könnten bei aktuellen Spritpreisen Kosten bis zu 60 Euro für den Verkäufer entstehen. In vielen Fällen werden die Auto-Probefahrt Kosten bei einem anschließenden Fahrzeugkauf jedoch verrechnet.