In Belgien im Fahrzeug mitzuführende Papiere
Jedes Land hat seine eigenen Regeln und Gesetze und bei Verkehrskontrollen müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Wenn Sie belgischer Staatsbürger sind und mit gutem Gewissen fahren wollen, sollten Sie bei jeder Fahrt die Originale aller notwendigen Dokumente mit sich führen: Führerschein, Versicherungsnachweis, Fahrzeugschein, Hauptuntersuchungsbericht und Konformitätsbescheinigung.
Führerschein
Gemäß Artikel 21 des Gesetzes vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrsordnung ist das erste Pflichtdokument der Führerschein. „Nur Personen, die einen Führerschein besitzen und mitführen, dürfen auf einer Schnellstraße ein Kraftfahrzeug fahren …“.
Der Führerschein im Scheckkartenformat wurde am 7. Juli 2010 eingeführt und hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.
Versicherungsnachweis
Das zweite „Muss“ ist die Versicherungsbescheinigung gemäß Artikel 7 und 21 des Gesetzes vom 21. November 1989 über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge.
Dies ist ein offizieller Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß bei einer Versicherungsgesellschaft versichert wurde. Ihr Zweck ist es, den Verkehr zwischen verschiedenen europäischen Ländern zu erleichtern und sicherzustellen, dass Opfer von Verkehrsunfällen angemessen entschädigt werden.
Das Layout der Grünen Karte ist in allen europäischen Ländern ähnlich und wurde von der „Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen“ gebilligt.
Die darin enthaltenen Informationen sind daher bei allen Versicherungsgesellschaften und in allen europäischen Ländern identisch. Die folgenden Informationen müssen zwingend auf dem Dokument angegeben werden:
- Name der ausstellenden Stelle (im Fall von Belgien: „BBAV – Belgian Motor Insurance Bureau“)
- Gültigkeitszeitraum
- Verweis in der Versicherung, der sich auf die ausgestellte Grüne Karte bezieht (Land/Versichertennummer/Vertragsnummer).
- Zulassungs- und/oder Seriennummer des Fahrzeugs
- Kategorie und Modell des Fahrzeugs
- Länder, in denen die „Grüne Karte“ gültig ist
- Name und Adresse des Versicherungsnehmers
- Name und Adresse der Versicherungsgesellschaft
- Unterschrift der Versicherungsgesellschaft
Fahrzeugschein (Fahrtenbuch)
Ein weiteres Pflichtdokument ist der Fahrzeugschein (Fahrtenbuch) des Fahrzeugs.
Seit dem 1. September 2013 besteht der gelb-graue belgische Fahrzeugschein („CIM/certificat d’immatriculation Belge“) aus zwei Teilen. Der erste Teil muss immer im Fahrzeug mitgeführt werden, während der zweite Teil zu Hause aufbewahrt werden muss.
Am 1. Juli 2019 ist eine neue Version des belgischen Fahrzeugscheins in Kraft getreten. Die Farben und das Format bleiben unverändert, aber der Inhalt wurde überarbeitet. Eine für den Fahrzeugnutzer nützliche Angabe ist dabei weggefallen: die der CO2-Emissionen. Da sich nämlich mehrere unterschiedliche CO2-Werte auf ein und dasselbe Fahrzeug beziehen können, können sie nicht alle auf dem Fahrzeugschein angegeben werden. Andererseits werden sie auf der Konformitätsbescheinigung (COC) des Fahrzeugs angegeben, die ein weiteres obligatorisches Dokument an Bord ist.
Beide Teile des belgischen Fahrzeugscheins sind für den Verkauf, die Zulassung oder die Wiederzulassung des Fahrzeugs erforderlich. Beide Teile zählen als zusammenhängendes Dokument und tragen jeweils eine identische Referenznummer.
Der Hinweis „Die Bescheinigung ist kein Eigentumsnachweis für das Fahrzeug“ ist aufgrund der Richtlinie 1999/37/EG des Rates vom 29. April 1999 über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge obligatorisch geworden, in der festgelegt ist, ob der Fahrzeugschein einen Eigentumsnachweis darstellt. Dies ist in Belgien nicht der Fall. Es handelt sich um ein polizeiliches Dokument, das dazu dient, dass das Fahrzeug durch Eigenschaften (Marke, Modell, Kennzeichen usw.) identifiziert werden kann, als Eigentumsnachweis wird es jedoch nicht angesehen.
Hauptuntersuchungsbericht
Gemäß Artikel 24 des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968 gilt: „Kein Fahrzeug, das einer Verkehrsprüfung unterzogen wird, darf auf öffentlichen Straßen benutzt werden, wenn es nicht über eine Bescheinigung über die Verkehrstauglichkeit verfügt, die von einer gültigen Prüfplakette begleitet wird …“
Alle Fahrzeuge müssen technisch in Ordnung sein und ihre Sicherheit im Straßenverkehr muss gewährleistet sein. In Belgien ist die Hauptuntersuchung für alle Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind, vorgeschrieben.
An Fahrzeugen, die älter als 4 Jahre sind, wird jährlich eine Inspektion durchgeführt. Es gibt jedoch ein Bonussystem, bei dem die Inspektionsintervalle auf ein 2-Jahres-Intervall verlängert werden können, wenn das Fahrzeug kumulativ die folgenden Punkte erfüllt:
- Für das Fahrzeug existiert eine Grüne Karte (das heißt, das Fahrzeug hat die letzte Hauptuntersuchung erfolgreich durchlaufen).
- Der Kilometerstand ist geringer als 100.000 km.
- Das Fahrzeug wird pünktlich vorgestellt.
- Das Fahrzeug ist nicht älter als 6 Jahre.
- Das Fahrzeug kann keine Anhänger ziehen, die mehr als 750 kg wiegen.
Welche Unterlagen werden für die Hauptuntersuchung benötigt?
Um Ihr Fahrzeug einer Hauptuntersuchung unterziehen lassen zu können, müssen Sie die folgenden Originaldokumente vorlegen:
- einen belgische Fahrzeugschein: ein rosafarbenes oder beigefarbenes Dokument, das belegt, dass Ihr Fahrzeug bei der Abteilung für Fahrzeugzulassung („DIV/La Direction pour l’Immatriculation des Véhicules“) zugelassen wurde.
- eine Konformitätsbescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug vom Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transport zugelassen wurde und die vom Hersteller oder offiziellen Markenvertreter beim Kauf eines Fahrzeugs ausgestellt wird.
Welche Punkte werden bei der Hauptuntersuchung geprüft?
Es werden verschiedene Punkte bewertet, u. a. die Abgaswerte, der mechanische Zustand sowie die Funktionstüchtigkeit verschiedener Komponenten (Bremsen, Licht, Lenkung, Stoßdämpfer …)
Erfüllt Ihr Fahrzeug alle vorgeschriebenen Kriterien, wird eine Grüne Karte ohne jegliche Einschränkungen ausgestellt. Andernfalls gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie haben eine rote Prüfbescheinigung mit einem Fahrverbot erhalten:
Das Fahrzeug hat schwerwiegende Mängel und gefährdet nicht nur den Fahrer, sondern auch die Insassen, zum Beispiel funktionieren die Bremsen nicht mehr. Deshalb dürfen Sie das Auto nicht mehr fahren und es muss sofort in die nächste Werkstatt gebracht und repariert werden.
- Sie haben eine rote Prüfbescheinigung mit einer verkürzten Gültigkeit von 15 Tagen erhalten:
Ihr Fahrzeug wird aufgrund schwerwiegender technischer Probleme als gefährlich eingestuft, sodass Sie rund zwei Wochen Zeit haben, es reparieren zu lassen.
- Sie haben eine grüne Prüfbescheinigung mit einer verkürzten Gültigkeit von 3 Monaten erhalten:
Es besteht eine bestimmte Nichtübereinstimmung, die innerhalb von 90 Tagen behoben werden muss.
Alle Reparaturen wurden erledigt, was nun?
Wenn die Reparaturen erledigt sind, muss das Fahrzeug innerhalb von 15 bis 90 Tagen bei der gleichen Prüfstelle einer erneuten technischen Untersuchung unterzogen werden. Wenn alle notwendigen Reparaturen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, erhalten Sie eine grüne Prüfbescheinigung.
Konformitätsbescheinigung
Dies ist ein Dokument, das durch den königlichen Erlass vom 15. März 1968 vorgeschrieben ist und vom Importeur des Fahrzeugs ausgestellt wird. Es beweist, dass das Fahrzeug den auf dem belgischen Staatsgebiet geltenden technischen Vorschriften entspricht.
Es handelt sich um ein standardisiertes Dokument, das technische Informationen des Fahrzeugs enthält, nach denen es hergestellt wurde: Es beweist, dass das Fahrzeug den Normen seines Ursprungslandes entspricht und enthält eine Seriennummer, eine EG-Typgenehmigungsnummer und andere technische Merkmale des Fahrzeugs.
Die Konformitätsbescheinigung (Certificate of Conformity/COC) beweist, dass das Fahrzeug alle erforderlichen Normen erfüllt sowie die auf dem Fahrzeugschein angegebene Beschreibung aufweist.
Zusammenfassung:
Bei Straßenkontrollen müssen Sie die Originaldokumente vorlegen, daher müssen alle Originale im Auto mitgeführt werden. Kopien reichen nicht aus.
Andererseits sollten Sie die Kopien der Dokumente bei sich zu Hause aufbewahren und die Originale aus dem Auto nehmen, wenn das Auto längere Zeit nicht bewegt wird.
Werden die Originaldokumente nicht vorgelegt, kann ein Polizeibericht erstellt und das Fahrzeug gegebenenfalls beschlagnahmt werden, bis die Originaldokumente der kontrollierenden Polizeidienststelle vorgelegt werden.
Allzeit sichere Fahrt!