12 September 2023

Autoverkauf privat – was sollten Sie beachten?

EUROCOC team
12 September 2023 5 min lesen

Wer ein gebrauchtes Auto kaufen oder sein altes Auto verkaufen möchte, muss dafür nicht zwingend zum Händler. Auch der private Autoverkauf ist möglich. Damit es keinen Ärger gibt und am Ende sowohl Käufer als auch Verkäufer mit dem Handel zufrieden sind, sollten einige Voraussetzungen beachtet werden. Wir verraten, wie der Ablauf beim Autoverkauf privat funktioniert.

Die Vor- und Nachteile beim privaten Autoverkauf

Ein privater Autoverkauf bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Erfolgt der Autoverkauf privat, dann ist der Aufwand deutlich größer, immerhin muss der Verkäufer selbst die Fotos anfertigen, das Inserat erstellen, Verkaufsgespräche führen und schließlich den Kaufvertrag anfertigen.

Im Gegenzug entstehen mehr Freiheiten beim Preis und den Konditionen, sodass der Verkäufer die volle Kontrolle hat. Sowohl für Käufer als auch Verkäufer ist der private Handel mit einem höheren Betrugsrisiko verbunden, daher gilt in jedem Fall eine besondere Vorsicht. Ob der Autokauf privat oder beim Händler erfolgt, bleibt am Ende jedem selbst überlassen.

Checkliste für den privaten Autoverkauf: So geht’s!

Wer nicht so viel Erfahrung beim privaten Autoverkauf hat, vergisst oft die wichtigsten Punkte oder steuert auf rechtliche Schwierigkeiten zu. Daher haben wir die optimale Vorlage für den Autoverkauf privat geschaffen:

  • Autoverkauf vorbereiten: Wert ermitteln, Fahrzeug aufbereiten
  • Inserat erstellen: Fotos machen, Informationen auflisten
  • Verkaufsgespräch führen: Besichtigung & Probefahrt vornehmen
  • Vertragsabschluss: Vertrag unterzeichnen, Zahlung vereinbaren
  • Abschluss: Dokumente & Autoschlüssel übergeben

Wichtig: Sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, das zuvor nicht in Deutschland zugelassen war, benötigen Sie die sogenannten COC-Papiere. Fragen Sie dazu den Verkäufer oder nehmen Sie Kontakt mit EUROCOC auf.

Zustand & Wert des Autos ermitteln

Wer sein Auto verkaufen möchte, der sollte zunächst den Zustand und Wert des Fahrzeugs ermitteln. Eine professionelle Bewertung, beispielsweise über Schwacke oder beim ADAC, ist nicht teuer. Es ist wichtig, dass sich das Auto im guten Zustand befindet, sowohl technisch als auch optisch. Dann lässt sich der höchstmögliche Preis erzielen. Eine gründliche Autowäsche und Aufbereitung, möglicherweise sogar mit Politur, zahlt sich vor dem Privatverkauf des Pkw oftmals aus.

Das Auto zum Verkauf anbieten

Auch, wenn der Autoverkauf privat über Zeitungsannoncen oder auf örtlichen Autobörsen möglich ist, entscheiden sich viele Verkäufer dazu, das Auto auf den zahlreichen Onlineportalen zu inserieren. Dazu ist es wichtig, dass aussagekräftige Fotos aus unterschiedlichen Perspektiven gemacht werden. Hier spielen sowohl Qualität als auch Quantität eine wichtige Rolle. Zudem sollten alle notwendigen Informationen und Ausstattungen zum Fahrzeug genannt werden. Kilometerstand und Laufleistung nicht vergessen!

H3: Verkaufsgespräch: Besichtigung & Probefahrt

Ein ehrliches Verkaufsgespräch ist die wichtige Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Autoverkauf privat. Hier sind sowohl Verkäufer als auch Käufer in der Pflicht, offen und ehrlich mit allen Fragen und Wünschen des Gegenübers umzugehen. Der Käufer sollte die Möglichkeit bekommen, eine Probefahrt vorzunehmen. Verkäufer müssen dazu allerdings klären, ob die Probefahrt durch den Käufer versicherungsrechtlich überhaupt möglich ist, und sich vorab unbedingt die Ausweispapiere zeigen lassen. Eine Sicherheitsleistung ist wichtig. Sollte es Probleme geben, könnte der Interessent zumindest auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.

Kaufvertrag unterzeichnen, Fahrzeugpapiere aushändigen

Auch beim privaten Autoverkauf ist der Vertrag unverzichtbar. Im Internet ist ein Vordruck für den Autoverkauf privat kostenlos verfügbar, sodass sich der zeitliche Aufwand in Grenzen hält. Es ist jedoch wichtig, alle notwendigen Daten in den Mustervertrag zum privaten Autoverkauf aufzunehmen, damit es im Nachgang nicht zu Problemen kommt. Ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen hat für beide Seiten rechtliche Vorteile. Diese Informationen sollten unbedingt in das Formular für den Autoverkauf privat aufgenommen werden:

  • Daten des Käufers und Verkäufers
  • Fahrzeugdaten: Fahrzeugtyp, Hersteller, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, etc.
  • vorhandene Schäden und Mängel
  • bei Bedarf: Ummeldepflicht und Versicherung
  • Kaufpreis und vorhandene Unterlagen
  • Gewährleistungsausschluss
  • Unterschrift von Käufer & Verkäufer

Nach der Bezahlung, je nach Summe per Überweisung oder Barzahlung, muss der Verkäufer dem Käufer die vorhandenen Autoschlüssel sowie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aushändigen. Dann ist der private Autoverkauf abgeschlossen.

Privater Autoverkauf ins EU-Ausland – geht das?

Selbstverständlich kann der private Autoverkauf auch grenzüberschreitend erfolgen. Dabei sind in der Regel keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Der Käufer muss sich um den Import nach Deutschland kümmern und eventuell notwendige Unterlagen, beispielsweise die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, organisieren. Dann steht dem privaten Autoverkauf ins EU-Ausland nichts im Wege.

Gibt’s beim privaten Autoverkauf ein Rückgaberecht?

Der Hinweis „Autoverkauf privat gekauft wie gesehen“ ist oftmals im Kaufvertrag verankert, damit sich der Verkäufer von späteren Ansprüchen des Käufers freimacht. Allerdings gilt dieser Zusatz nur bei offensichtlichen Mängeln, wie Beulen, Kratzern oder einem kaputten Radio. Liegen andere Mängel, etwa ein Getriebeschaden oder reparierte Unfallschäden vor, können sich die Käufer immer auf sämtliche Gewährleistungsrechte berufen. Bei arglistiger Täuschung, also einer bewussten Vertuschung von Mängeln, haftet der private Verkäufer ohnehin.

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