Auto nach Ungarn verkaufen: Voraussetzungen, Kosten & Co.
Wer ein Auto nach Ungarn verkaufen möchte, steht meist vor der Frage, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, mit welchen Kosten zu rechnen ist und welche möglichen Stolpersteine lauern. EUROCOC beantwortet die wichtigsten Fragen, damit der Autoverkauf nach Ungarn nicht zur Enttäuschung, sondern zum Erfolg wird. Dabei sagen wir Ihnen auch, wie Sie am besten ein Auto nach Ungarn exportieren, um rechtliche Schwierigkeiten und teure Probleme zu vermeiden.
Auto von Deutschland nach Ungarn verkaufen – warum?
Ein Autoverkauf nach Ungarn bietet verschiedene Vorteile. Vor allem ältere Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung oder diversen Mängeln, die in Deutschland nur mit großem Aufwand die Hauptuntersuchung bestehen würden, werden häufig nach Ungarn exportiert und dort kostengünstig repariert. Aber auch neuwertige Fahrzeuge kommen für einen Autoexport nach Ungarn infrage, wenn sich dort ein passender Interessent findet, der den gewünschten Preis für das Auto zahlt.
Ein Auto in ein anderes EU-Land zu verkaufen, klingt kompliziert? Keine Sorge! Das einheitliche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) der Europäischen Union erleichtert den internationalen Gebrauchtwagenhandel, wenn die grundlegenden Voraussetzungen und Richtlinien beachtet werden – und dabei helfen wir Ihnen mit dem folgenden Ratgeber.
Autoverkauf nach Ungarn: Der Ablauf im Überblick
Damit der Autoverkauf nach Ungarn ein Erfolg wird, sollten Sie einige Grundregeln beachten. So vermeiden Sie mögliche Stolpersteine, die vor allem finanzielle Nachteile mit sich bringen. Obwohl sich der Autoexport nach Ungarn nicht wesentlich vom klassischen Autoverkauf in Deutschland unterscheidet, geben wir Ihnen hier die wichtigsten Tipps.
Auto nach Ungarn verkaufen: Dokumente, Kaufvertrag & Co.
Kein Autoverkauf ohne Kaufvertrag! Was auch in Deutschland gilt, ist beim Autoverkauf nach Ungarn besonders wichtig, um sich vor Betrug und Rechtsstreitigkeiten zu schützen. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar oder per (Sofort-)Überweisung. Lassen Sie sich nicht auf Schecks oder ähnliches ein! Erst, wenn die Zahlung vollständig geleistet wurde, übergeben Sie dem Käufer alle Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung I und II) sowie die Fahrzeugschlüssel, das Scheckheft und eventuelle Garantieunterlagen – nicht jedoch die Kennzeichen!
Der EUROCOC-Tipp: Wenn Sie in Besitz der COC-Papiere sind und einen Verkauf in ein anderes EU-Land beabsichtigen, sollten Sie in der Verkaufsanzeige darauf hinweisen. Diese Dokumente können wichtig sein, wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen werden soll, und somit zum guten Verkaufsargument werden.
Auto nach Ungarn einführen: Die größte Stolperfalle
In der Regel holt der Käufer das Fahrzeug bei Ihnen in Deutschland ab. Das bedeutet, dass Sie sich nicht um den Autotransport von Deutschland nach Ungarn kümmern müssen. Trotzdem sollten Sie die Vorschriften kennen. Wenn Sie ein Auto nach Ungarn einführen, benötigen Sie entweder ein Ausfuhrkennzeichen aus Deutschland (auch Exportkennzeichen bzw. Zollkennzeichen) oder ein Importkennzeichen aus Ungarn. Ein Export mit dem alten Kennzeichen aus Deutschland ist nicht erlaubt – und aus Ihrer Sicht auch nicht empfehlenswert. Am besten ist es, das Auto auf einem Anhänger zu transportieren.
Auto überführen nach Ungarn – aber vorher abmelden!
Bevor Sie Ihr Auto in ein anderes EU-Land verkaufen, sollten Sie sich unbedingt um die Abmeldung oder Stilllegung Ihres Fahrzeugs kümmern. Warum? Nach deutschem Recht (§ 14 Abs. 2 FZV) ist die Abmeldung von Kraftfahrzeugen, die hierzulande zugelassen sind, nur in Deutschland möglich. Der Käufer kann das Fahrzeug also nicht in Ungarn abmelden oder ummelden.
Die Abmeldung eines Autos in Deutschland erfolgt unkompliziert bei der Zulassungsstelle. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiges Ausweisdokument, bspw. Personalausweis
- Die aktuellen Kfz-Kennzeichen des Autos
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- EC-Karte oder Bargeld, ca. 15 Euro
Auto nach Ungarn verkaufen – welche Kosten fallen an?
Der Handel mit Gebrauchtwagen innerhalb der EU ist zollfrei, das heißt, es fallen keine Zollgebühren an. Übersteigt der Verkaufspreis jedoch die Grenze von 1.000 Euro, ist eine Zollanmeldung erforderlich. Diese kann aber auch an der Grenzzollstelle erfolgen, am besten mit dem entsprechenden Formular (0733), das vorher im Internet heruntergeladen und ausgefüllt wird.
Der Käufer muss sich unter bestimmten Voraussetzungen um eine Besteuerung in Ungarn kümmern, nämlich dann, wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt. Dazu zählen Fahrzeuge, die weniger als 6.000 Kilometer gefahren und nicht älter als sechs Monate (Stichtag ist das Datum der Erstzulassung) sind. Darüber hinaus ist mit weiteren Kosten für die An- und Abmeldung sowie den Fahrzeugtransport nach Ungarn zu rechnen.
Autoverkauf nach Ungarn: Denken Sie an die COC-Papiere!
Wenn Sie Ihr Auto nach Ungarn verkaufen, sollten Sie unbedingt an die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch als COC-Papiere bekannt) denken. Dieses Dokument ist der Nachweis darüber, dass das Auto den Anforderungen der EU entspricht und somit auch in Ungarn zugelassen werden kann. Sie haben die passenden Dokumente nicht vorliegen? EUROCOC hilft gerne weiter.