05 Juni 2024

Auto nach Spanien verkaufen: Regelungen, Vorschriften & Co.

EUROCOC team
05 Juni 2024 4 min lesen

Der Gebrauchtwagenhandel innerhalb der EU ist dank einheitlicher Regelungen und Gesetze oft problemlos möglich. Autoverkäufer können sogar davon profitieren, ihren Gebrauchtwagen im Ausland zu verkaufen – beispielsweise in Spanien. Der Autoverkauf im EU-Ausland bietet verschiedene Vorteile, aber auch Risiken. Wenn Sie ein Auto nach Spanien verkaufen möchten, sagen wir Ihnen, was Sie dabei beachten sollten.

Autoverkauf nach Spanien: Warum lohnt sich das?

Ein Autoverkauf nach Spanien kann mehrere Vorteile bieten. Durch den Verkauf im EU-Ausland können Sie das Fahrzeug einer breiten Masse an Interessenten zur Verfügung stellen, sodass Sie möglicherweise von einem schnelleren Verkauf und einem höheren Verkaufspreis profitieren. Auch der Verkauf von Unfallwagen und älteren Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung ist möglich.

Wenn Sie ein Auto ins EU-Ausland verkaufen, profitieren Sie von der EU-Handelspolitik, die den Handel mit Gebrauchtwagen in Spanien erleichtert. Dadurch sparen Sie Kosten (dazu gleich mehr!) und einen erhöhten bürokratischen Aufwand.

Auto nach Spanien verkaufen: Was ist zu beachten?

Trotz der einheitlichen Regelungen gibt es einige Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie ein Auto in Spanien verkaufen wollen. Wie bei jedem Autoverkauf müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Darüber hinaus sind spezielle Zoll- und Steuerbestimmungen zu beachten. Insgesamt ist der Autoverkauf nach Spanien etwas aufwendiger als ein inländischer Verkauf, es handelt sich aber nicht um unüberwindbare Hürden!

Wichtige Dokumente beim Autoverkauf nach Spanien

Beim Autoverkauf nach Spanien sind einige Dokumente unerlässlich. Wie bei jedem Autohandel darf der Kaufvertrag nicht fehlen. Idealerweise handelt es sich um einen geprüften Kaufvertrag, wahlweise in englischer Sprache oder sogar zweisprachig. Wichtig ist, dass beide Vertragsparteien den Inhalt verstehen. EUROCOC empfiehlt: Unterschreiben Sie niemals einen Kaufvertrag, dessen Inhalt Sie nicht lesen können!

Sofern der Käufer zustimmt, sollten Sie eine Kopie der Ausweisdokumente anfertigen. Er wäre jedoch berechtigt, diesen Wunsch abzulehnen. Wenn der Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet und die vollständige Bezahlung durch den Käufer geleistet wurde, sollten folgende Unterlagen den Besitzer wechseln:

·       Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

·       Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

·       EG-Übereinstimmungserklärung (auch COC-Papiere)

·       Service- und Garantieunterlagen

·       Nachweis der Hauptuntersuchung

·       Sämtliche Autoschlüssel

·       eventuell vorhandene Werkstattrechnungen

Die alten Kennzeichen sollten nicht mitgegeben werden. Und: Es ist wichtig, vor dem Fahrzeugverkauf nach Spanien eine Abmeldung des Fahrzeugs vorzunehmen. Denn das deutsche Gesetz (§14 Abs. 2 FZV) sieht vor, dass eine Stilllegung von angemeldeten Kraftfahrzeugen ausschließlich in Deutschland möglich ist. Das bedeutet, dass der neue Besitzer die Abmeldung in Spanien nicht vornehmen kann! Eine Zwangsabmeldung ist möglich, aber aufwendig. Daher sollten Sie die Abmeldung besser selbst vornehmen. Das ist bei der Zulassungsbehörde möglich und kostet rund 15 Euro.

Auto nach Spanien importieren: Die richtige Überführung

Der Autotransport nach Spanien erfordert die meiste Vorbereitung und Aufmerksamkeit. Die Überführung mit deutschen Kennzeichen ist nicht zulässig. Stattdessen werden spezielle Exportkennzeichen aus Deutschland bzw. Importkennzeichen aus Spanien benötigt. Dies ist wiederum mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden.

Idealerweise erfolgt die Überführung nach Spanien auf dem Anhänger bzw. Trailer, da hierfür weder Versicherung noch Kennzeichen erforderlich sind. Alternativ ist der Transport durch einen Dienstleister möglich, was jedoch weitere Kosten verursacht.

Deutsches Auto nach Spanien verkaufen: Kosten im Überblick

Der Verkauf eines Gebraucht- oder Neuwagens nach Spanien ist zollfrei. Nach den geltenden Vorschriften muss jedoch eine Zollanmeldung erfolgen, wenn der Wert des Fahrzeugs eine Grenze von 1.000 Euro überschreitet. Dies kann auch beim Grenzübertritt geschehen und ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Hinzu kommen Verpflichtungen für den Käufer: Eine Versteuerung bei Gebrauchtwagen ist nicht notwendig. Allerdings ist für Neuwagen die Mehrwertsteuer in Spanien, also im Bestimmungsland des Fahrzeugs, zu entrichten. Als Neuwagen gelten alle Fahrzeuge, die vor weniger als sechs Monaten zum ersten Mal zugelassen wurden oder deren Kilometerstand eine Grenze von 6.000 Kilometern noch nicht überschritten hat. In diesem Fall müssen Käufer eine Umsatzsteuerklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Fazit: Einen Gebrauchtwagen nach Spanien verkaufen

Es ist nicht kompliziert, ein Auto nach Spanien zu importieren. Wer sich nicht mit der Bürokratie herumschlagen will, kann auch einen Dienstleister beauftragen. Im Großen und Ganzen ist der Autoverkauf nach Spanien jedoch einfach, wenn die genannten Grundregeln beachtet werden.

Wichtig ist unter anderem, die zugehörige EG-Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern, damit der neue Besitzer keine Probleme hat, das Fahrzeug in Spanien anzumelden. Im Zweifelsfall hilft EUROCOC weiter. Für alle anderen Formalitäten, auch den Transport nach Spanien, ist in der Regel ohnehin der Käufer verantwortlich.

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