18 Januar 2024

Gewährleistung & Garantie für Gebrauchtwagen: Rechte der Autokäufer

EUROCOC team
18 Januar 2024 5 min lesen

Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und ärgern sich über plötzlich auftretende Mängel, die Sie beim Kauf nicht bemerkt haben? Dann ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten gegenüber dem Verkäufer kennen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei einer Gewährleistung bzw. Garantie für Gebrauchtwagen achten müssen.

Garantie oder Gewährleistung – gibt es einen Unterschied?

Ja, es gibt einen Unterschied zwischen einer Gebrauchtwagen-Garantie und der Gewährleistung. Die Gewährleistung (offiziell Sachmängelhaftung genannt) ist für alle Händler gesetzlich verpflichtend und bezeichnet die Nachbesserungspflicht des Händlers für bis zu zwei Jahre. Es ist jedoch üblich, die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auf ein Jahr zu verkürzen. Die Garantie für Gebrauchtwagen ist keine Pflicht, sondern ein freiwilliges Angebot der Verkäufer, dessen Laufzeit und Umfang im Kaufvertrag geregelt wird.

  • Gewährleistung: verpflichtende Sachmängelhaftung für Händler
  • Garantie: freiwillige Leistung des Händlers

Was fällt unter die Garantie bei Gebrauchtwagen?

Die Garantie auf Gebrauchtwagen gilt als ergänzende Sicherheit zur vorgeschriebenen Sachmängelhaftung. Die Verkäufer bieten die Garantie meist für bestimmte Fahrzeugteile an, die nicht dem gewöhnlichen Verschleiß unterliegen. Kommt es dabei zu einem Defekt, völlig egal ob der Mangel schon beim Kauf vorlag oder erst später auftritt, übernehmen die Händler eine Garantiereparatur. Die Details zur Gebrauchtwagen-Garantie (Laufzeit, Umfang sowie Pflichten für den Käufer bzw. die Käuferin) sind im Kaufvertrag oder einem separaten Garantiedokument beschrieben.

Wenn Sie ein Auto nach Deutschland importieren, egal ob vom Händler oder einem privaten Verkäufer, sollten Sie sich die COC-Papiere besorgen. Dies können Sie ganz einfach, indem Sie Kontakt mit EUROCOC aufnehmen. Wir helfen Ihnen weiter und besorgen die passende EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die eine Zulassung des importierten Fahrzeugs in Deutschland ermöglicht.

Gebrauchtwagen-Garantie beim Händler

Wer seinen Gebrauchtwagen beim Händler kauft, wird durch die gesetzliche Sachmängelhaftung geschützt. Allerdings fällt nicht jeder Mangel unter diese Gewährleistung, insbesondere dann nicht, wenn es sich um gewöhnliche Verschleiß- oder Gebrauchsspuren handelt. Liegen am Gebrauchtwagen schon beim Kauf eine „unübliche“ Abnutzung vor, dann muss der Händler im Kaufvertrag darauf hinweisen – andernfalls kann es sein, dass er auch nachträglich dafür haften muss.

Welche Relevanz hat die Beweislastumkehr?

Im Falle einer Garantie spielt es in vielen Fällen keine Rolle, wann der Mangel am Gebrauchtwagen erstmals aufgetreten ist. Bei der Sachmängelhaftung ist dagegen entscheidend, ob das Problem schon beim Autokauf bestand. Dieser Nachweise fällt in der Regel schwer, sodass die Käufer von einer besonderen Erleichterung profitieren: Tritt der Mangel in den ersten zwölf Monaten dem Vertragsabschluss (bei Kaufverträgen bis 31. Dezember 2021 noch sechs Monate!) auf, wird automatisch davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin müsste dann beweisen, dass das nicht der Fall war, um sich der Haftung zu entziehen.

  • bis zwölf Monate nach dem Kauf: Beweislast liegt beim Verkäufer
  • ab zwölf Monate nach dem Kauf: Beweislast liegt beim Käufer

Nachbesserung, Rücktritt oder Kaufpreisminderung?

Sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer bzw. die Verkäuferin in die Sachmängelhaftung genommen werden kann, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Entweder die Nachbesserung, also eine Beseitigung der vorhandenen Mängel, oder die Lieferung eines makellosen Fahrzeugs, was sich beim Gebrauchtwagenkauf schwierig gestaltet. Die Kosten für die Beseitigung der Mängel sind vom Händler zu übernehmen.

Sollte der Händler nicht in der Lage sein, die Mängel zu beseitigen (oder wenn er die Beseitigung verweigert), dann haben Sie das Recht auf einen Rücktritt vom Kauf und bekommen das Geld zurück. Allerdings müssen dem Käufer eine Nutzungsentschädigung für die Zeit zwischen Kauf und Rückgabe zahlen. Alternativ können Sie den Kaufpreis mindern, wobei der Minderungsbetrag von einem Sachverständigen festgesetzt wird.

Gebrauchtwagen-Garantie beim privaten Autokauf

Bei einem privaten Autokauf gelten andere Regelungen, denn hierbei ist es möglich, die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung im Kaufvertrag auszuschließen. Nichtsdestotrotz gibt es Ausnahmen, bei denen auch der private Verkäufer bzw. die private Verkäuferin für Mängel am Gebrauchtwagen haftet.

Wann haftet der Verkäufer für Schäden?

Auch der private Verkäufer bzw. die private Verkäuferin können zur Sachmängelhaftung herangezogen werden, wenn sie ein vertragliches Garantieversprechen abgegeben haben. Allerdings handelt es sich hierbei um eine rechtliche Grauzone. Kein privater Autoverkäufer wird ein deutliches Garantieversprechen abgeben, sodass die kleinen Dinge entscheiden. Oft ist zu klären, ob unverbindliche Aussagen aus dem Verkaufsinserat, beispielsweise „neue, funktionsfähige Bremsbeläge“, schon ein derartiges Versprechen darstellen.

Was ist eine arglistige Täuschung?

In jedem Fall haften Privatverkäufer, wenn eine Arglist, also eine bewusste Täuschung, vorliegt. Wenn der Verkäufer oder die Verkäuferin die vorliegenden Mängel (oder auch reparierte Unfallschäden) verschweigt, obwohl sie bekannt sind, kann das Konsequenzen haben. Allerdings sind Käufer bzw. Käuferin in der Nachweispflicht, was erfahrungsgemäß schwierig ist.

Eine Gebrauchtwagen-Garantie ist keine Versicherung

Eine Gewährleistung oder Garantie für den Gebrauchtwagen ist keine Versicherung! Auch bei unerwarteten Mängeln und Problemen mit dem gekauften Fahrzeug, kann sich der Händler mit verschiedenen Tricks der Haftung entziehen. Autobesitzer bleiben dann auf den Kosten sitzen. Unser Tipp: In einigen Fällen lohnt sich der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung, die bei notwendigen Reparaturen am Gebrauchtwagen greift. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

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