CoC Datenbank und Datenaustausch innerhalb der EU
Gibt es eine zentrale COC Datenbank in der EU?
Bisher erfolgte die Zulassung innerhalb der EU auf Basis einer Typgenehmigung. Das wird sich in den nächsten Jahren EU-weit ändern. Auch wenn es aktuell noch keine zentrale COC Datenbank in der EU gibt, hat die Zukunft für die Zulassung von Fahrzeugen bereits begonnen:
Die Länder sind mit der Vorbereitung oder Implementierung einer Datenbank für digitale EG-Übereinstimmungsbescheinigungen beschäftigt. So wird zukünftig innerhalb der EU eine grenzenlose und damit effizientere Anmeldung gewährleistet. Hersteller von Fahrzeugen brauchen nur noch ein digitales COC pro Fahrzeug zu erstellen, das von allen angeschlossenen Mitgliedsstaaten genutzt werden kann. Dazu wird dann auch eine COC Datenbank Reifen gehören, mit deren Hilfe länderübergreifend alle zulässigen Reifengrößen für ein Fahrzeug abgerufen werden.
Einige EU-Länder sind schon etwas weiter und nutzen bereits digitale Konformitätszertifikate. Trotzdem teilen noch nicht alle Behörden ihre COC-Datenbanken. Der Datenaustausch rund um Konformitätszertifikate sollte daher mit der Überarbeitung des Registrierungsprozesses optimiert werden. Darauf arbeitet der EReg (Verband der europäischen Fahrzeug- und Fahrerzulassungsbehörden) hin. Dessen EReg IVI-Meldung für das digitale COC ist der aktuelle Standard für die Zulassungsbehörden der Länder.
Arbeitet Deutschland bereits mit digitalem COC?
Deutschland ist auf dem Weg zur COC-Digitalisierung. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet den Behörden Datensätze für das automatisierte Ausfüllen der Zulassungsdokumente an. Diese werden seit 01.10.2019 auch als COC Datensätze bereitgestellt (§ 45a FZV). Zusätzlich finden Zulassungsstellen Informationen zu Emissions-, Kraftstoffverbrauchs- und Schadstoff-Typprüfwerten in digitalen Verzeichnissen.
Vorteile: Zulassungsstellen müssen Fahrzeugdaten nicht mehr aufwendig manuell aus einem Papier-COC übernehmen. Zudem sind mithilfe einer COC-Datenbank zukünftig Zulassungen auch online möglich.
Aktuell benötigen Fahrzeughalter noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung in Papier. Ohne dessen Vorlage ist eine Zulassung in Deutschland nicht möglich.
Ihnen fehlen COC-Papiere zur Zulassung? EUROCOC hilft!
EUROCOC ist seit 2008 der Spezialist für Konformitätserklärungen (COC) für Pkw und Nutzfahrzeuge. Falls Sie Ihr Zertifikat verlegt oder bei Kauf eines Gebrauchtwagens nicht erhalten haben, erstellen wir Ihnen das COC in wenigen Tagen neu. Unser Duplikat der Konformitätserklärung ist in der EU, Schweiz und Norwegen gültig. Und wenn es besonders schnell gehen soll, erhalten Sie das COC auf Wunsch auch per Kurier.
Die Bestellung des COC ist mit EUROCOC in wenigen Minuten erledigt. Sie benötigen lediglich eine gültige europäische Typgenehmigungsnummer. Außerdem muss Ihr Gebrauchtwagen bereits in der EU/Schweiz/Norwegen zugelassen sein.
Übrigens: Die von uns neu erstellte EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist fälschungssicher. Dafür enthält es Sicherheitsmerkmale wie Hologramm, Wasserzeichen, Sicherheitsband und Unterschrift der ausgebenden Institution.
EUROCOC garantiert Ihnen auch, dass Ihr COC-Duplikat in Zusammenarbeit mit dem Hersteller entsteht. Wird das Zertifikat bei Zulassung Ihres Fahrzeugs dennoch nicht anerkannt, erstatten wir Ihnen die Kosten bei Nachweis der Ablehnung zu 100 %. Auch wenn die Erstellung einer Konformitätserklärung für Ihr Fahrzeug nicht möglich ist, erhalten Sie Ihr Geld selbstverständlich vollständig zurück.
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