22 Januar 2021

Leistungsstarke Motorräder: Die 100-PS-Beschränkung in Frankreich

EUROCOC team
22 Januar 2021 7 min lesen

Leistungsstarke Motorräder: Die 100-PS-Beschränkung in Frankreich

Trotz der Vereinheitlichung der Gesetze in den europäischen Ländern ist Frankreich immer noch eine Ausnahme, wenn es um die maximal zulässige Motorleistung von Motorrädern geht, da das Jahr 2016 das Ende der 100-PS-Grenze markierte, die der französische Staat unter bestimmten Bedingungen vorschreibt.

Nach der im Hoheitsgebiet der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2016 geltenden Verordnung (EU) Nr. 168/2013 war es keinem EU-Mitgliedstaat mehr möglich, die Nutzleistung neuer Motorräder zu begrenzen.

Gemäß dem Dekret vom 13. April 2016 über die Nutzleistung von Motorrädern, die in Artikel R.  311-1 der französischen Straßenverkehrsordnung definiert ist, hat Frankreich daher PS-Änderungen an denjenigen neuen oder gebrauchten Motorrädern zugelassen, die mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet waren und den Bestimmungen der europäischen Richtlinien 92/61/EWG oder 2002/24/EG entsprachen.

Das Ende der Begrenzung betrifft daher nur Motorräder, die mit einem ABS-System ausgestattet sind und eine Euro3- oder Euro4-Typgenehmigung haben. Auf diese Weise ist es nun möglich, die PS-Leistung von Motorrädern legal zu verändern.

Bitte beachten Sie:
Außerhalb dieser Bedingungen beträgt die maximal zulässige Motorleistung in Frankreich immer 100 PS (73,6 kW).

Voraussetzungen für die Leistungsveränderung (mechanisches Verfahren zur Leistungsbegrenzung)

Bevor Maßnahmen ergriffen werden, muss geprüft werden, ob das Motorrad wieder in den ursprünglichen technischen Zustand versetzt werden kann.

  • Der Inhaber besitzt eine A-Lizenz.
  • Das Motorrad unterliegt einer 100-PS-Begrenzung.
  • Das Motorrad hat eine Euro3- oder Euro4-Typgenehmigung.
  • Das Motorrad wurde zum Zeitpunkt seiner Herstellung mit einem funktionierenden ABS-System ausgestattet.
  • Das Motorrad entspricht seiner Typgenehmigung und wurde bisher nicht modifiziert (Ausnahmen betreffen typgenehmigte Abgassysteme oder Zubehör).

Anmerkung:

Die Fahrzeugprüfstellen DREAL/DRIEE/DEAL in Frankreich sind nicht an der Umrüstung von Motorrädern mit mehr als 100 PS am Rad (73,6 kW) beteiligt, wie es das Dekret vom 13. April 2016 für zugelassene Motorräder (Typ MTT2) vorsieht, und werden jeden diesbezüglichen Antrag auf Einzelfahrzeuggenehmigung ablehnen.

Motorräder mit einer Leistung von mehr als 100 PS

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich an den französischen Hersteller oder dessen akkreditierten Vertreter in Frankreich wenden und prüfen, ob dieser über eine Baumusterzulassung des Centre National de Réception des Véhicules („Nationale Zulassungsstelle für Fahrzeuge“) verfügt, so dass Ihnen nach Durchführung der Motorumrüstung unter der Aufsicht des Inhabers der Baumusterzulassung ein Zertifikat ausgestellt wird, das die Änderung des Fahrzeugscheins erlaubt.

Die Rückrüstung in den technischen Originalzustand ist relativ einfach: Sie müssen sich lediglich an einen autorisierten Händler der Marke in Frankreich wenden, der als einzige Stelle berechtigt ist, Motorräder auf ihre ursprüngliche Motorleistung umzurüsten (in Frankreich heißt dieser Vorgang „débridage“).

Zunächst überprüft der Händler den Zustand des Fahrzeugs und die Konformität mit der Typgenehmigung. Wird ein nicht konformes Element entdeckt, werden Originalteile bestellt und neu eingebaut. Ist die Konformität mit der Typgenehmigung sichergestellt ist, fordert der Händler eine Bescheinigung vom Hersteller oder seinem akkreditierten Vertreter in Frankreich an.

Nach Erhalt der Bescheinigung führt der Händler das Verfahren zur Beendigung der Sperrung durch (dies wird auf Französisch „bridage“ genannt), das den Einbau der erforderlichen Teile und/oder die Anpassung des Kennfelds und die Anbringung eines Änderungsschilds an der Karosserie umfasst.

Nach dem Rückbau in die ursprüngliche Konfiguration erhalten Sie Ihr Motorrad und die Bescheinigung des Herstellers über die Änderungen, damit Ihre Zulassungsbescheinigung entsprechend den neuen technischen Spezifikationen des Motorrads geändert werden kann.

Kosten

Um die Umrüstung von Motorrädern auf die Originalkonfiguration zu erleichtern, haben einige Hersteller Pakete geschnürt, die das gesamte Prozedere abdecken und die je nach Modell und Kosten der auszutauschenden Elektronikeinheit variieren.

Die Pakete umfassen:

  • die Kosten für das Konformitätszertifikat
  • die Kosten für die Nummernschilder
  • Händlerleistungen: Zulassung und technische Überprüfung des Fahrzeugs, Abwicklung mit dem Hersteller, Erledigung administrativer Formalitäten und individuelle Anpassung des Kennfelds.

Bitte beachten Sie, dass diese Pakete weder die Kosten für die Wiederherstellung der Konformität des Motorrads noch die für die Umrüstung auf die ursprüngliche Motorleistung erforderlichen zu ersetzenden Motorradteile sowie die mit dem gesamten Vorgang verbundenen Arbeitskosten beinhalten.

Bevor Sie loslegen, ist es daher besser, die anfallenden Kosten mit dem Händler abzuklären und nachzufragen, ob die gewünschten Leistungen als Paket angeboten werden.

Wie ist bei Motorrädern mit mehr als 100 PS, die in einem EU-Mitgliedsland zugelassen sind und nach Frankreich eingeführt werden sollen, vorzugehen?

Wenn man ein Motorrad mit einer europäischen Typgenehmigung erwirbt, das in einem anderen europäischen Land umgerüstet wurde, könnte man denken, dass es dank des europäischen Konformitätszertifikats einfach ist, es in Frankreich zuzulassen, aber das ist nicht der Fall!

Tatsächlich erlaubt das europäische Konformitätszertifikat die Zulassung eines Hochleistungsmotorrads in allen europäischen Ländern, mit Ausnahme von Frankreich. Um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, produzierten die Hersteller identische gedrosselte 78-kW-Modelle, die dann in Frankreich die Zulassung erhielten.

Ein Beispiel: Ein Sportmotorrad, das mit einer Leistung von 163 PS hergestellt wurde, wurde in allen europäischen Ländern, in denen es zum Verkauf angeboten wurde, für den Straßenverkehr zugelassen, hat Tests bestanden und in den Papieren sind die 163 PS eingetragen. In Frankreich jedoch gilt die Leistungsgrenze von 106 PS (78 kW).

Dies hat zur Folge, dass ein Motorrad, das ohne französische Zulassung umgerüstet wurde, keinen nationalen Typenschlüssel (CNIT) hat, seine Typvariantenversion (TVV) nicht im französischen Fahrzeugregistrierungssystem (SIV) erkannt wird und das COC des Fahrzeugs nicht für die Zulassung in Frankreich ausreicht.

Wenn Sie also Ihr Motorrad im europäischen Ausland kaufen, werfen Sie einen Blick auf Punkt P2 in der Zulassungsbescheinigung und prüfen Sie, ob die Motorleistung in Kilowatt (kW) angegeben wird.

  • Wenn das Motorrad die Bedingungen nicht erfüllt, d. h., wenn seine Leistung 73,6 kW (mehr als 100 PS) übersteigt und es nicht mit einem ABS-System ausgestattet ist, kann es in Frankreich nicht zugelassen werden, es sei denn, es ist eine Drosselung eingebaut.

Bitte beachten Sie:

Es empfiehlt sich, vor dem Kauf bei einem Markenhändler in Frankreich nachzufragen, ob das Motorrad mit einer Drosselung ausgerüstet werden kann, da die für diesen Vorgang notwendigen Bauteile möglicherweise nicht mehr erhältlich sind und Sie das Motorrad in diesem Fall leider nicht in Frankreich zulassen könnten.

  • Wenn das Motorrad die Anforderungen erfüllt, d. h., wenn es eine Euro3- oder Euro4-Typengenehmigung hat und von Haus aus ein funktionierendes ABS-System besitzt, können Sie es in Frankreich zulassen.

Gut, aber wie kann ich das Motorrad in Frankreich zulassen, wenn das COC nicht ausreicht?

Um ein vom ursprünglichen Zustand bzw. umgerüstetes Motorrad zuzulassen, muss der Markenhändler in Frankreich kontaktiert werden, um zu prüfen, ob es die Bedingungen des Dekrets vom 13. April 2016 über die Nutzleistung von Motorrädern erfüllt.

  • Sind die Bedingungen erfüllt, prüft der Händler das Fahrzeug, das zuvor nicht verändert worden sein darf, sich in der Originalkonfiguration befindet und dessen ABS-System funktioniert.
  • Sind die Bedingungen nicht erfüllt, fährt der Händler mit der Fahrzeuginspektion fort, die vollständig mit der ursprünglichen Konfiguration übereinstimmen muss, und dann wird der Drosselungsmechanismus eingebaut.
  • Sobald die Konformität des Motorrads vom Händler bestätigt wurde, erhalten Sie vom Hersteller in Frankreich die nationale französische Bescheinigung („Attestation d’identification française“) für Ihr Motorrad, in der die neuen technischen Bedingungen für die Zulassung vermerkt sind.

Wenn Sie diesen Artikel mit Informationen ergänzen möchten, teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Erfahrungen mit. Sie können uns außerdem gerne kontaktieren, um zusätzliche Informationen anzufordern. Vielen Dank für das Hinterlassen Ihres Kommentars.

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